Im Streit um Patientenverfügungen hält es Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) für möglich, dass kein Gesetz verabschiedet wird. Vielleicht müsse die Politik „erkennen, dass es Lebenssituationen gibt, die sich einer allgemeinen gesetzlichen Regelung entziehen“, sagte Kauder dem „Focus“. Er schließe deshalb „nicht aus, dass wir zu keiner gesetzlichen Regelung kommen“. In Patientenverfügungen können Menschen Ärzte anweisen, medizinische Behandlungen nicht mehr vorzunehmen. Umstritten ist, wann solche Anweisungen verbindlich sind.
Nach Informationen des Magazins hat Kauder auch mit Grünen-Fraktionschefin Renate Künast gesprochen, um eine parlamentarische Mehrheit gegen den Gesetzentwurf einer überparteilichen Gruppe um den SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker zustande zu bringen. Auch von anderen Politikern sind Gesetzentwürfe entwickelt worden, die aber als nicht mehrheitsfähig gelten. Stünker wird laut „Focus“ bisher von mehr als 200 der 612 Bundestagsabgeordneten unterstützt.
Nach Stünkers Gesetzentwurf sollen Verfügungen, in denen der Patient seinen Willen für einen Behandlungsabbruch festlegt, unabhängig von Art und Verlauf der Krankheit gelten. Vor allem ein Punkt stößt nach Angaben des Magazins auf Widerspruch: Wenn keine schriftliche oder eine unklare Willensäußerung des Patienten vorliege, solle sein „mutmaßlicher Wille“ gelten. Den sollen Arzt und Betreuer feststellen. Sind sie sich einig, könnten lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden. „Ich halte den Stünker-Vorschlag geradezu für gefährlich“, sagte Hubert Hüppe (CDU), Beauftragter der Unionsfraktion für Behinderte, dem Magazin. Denn Betreuer könne ja auch ein lauernder Erbe sein.
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