Gesundheitsreform

Streit um Experten-Gutachten dpa, 15.04.2008 12:43 Uhr

Berlin - 

Länder und Bundesregierung haben eine neue Runde im Streit über die künftige Neuverteilung von hunderten Millionen Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeläutet. In Berlin begannen am Dienstag dazu Gespräche zwischen Vertretern der Länder, des Bundesgesundheitsministeriums, der Regierungsfraktionen sowie wissenschaftlichen Gutachtern.

Bei den Beratungen geht es darum, wie eine von Bayern durchgesetzte Klausel umgesetzt werden kann. Sie sieht vor, dass aus den gesetzlichen Krankenkassen eines Landes nach dem Start des Gesundheitsfonds und eines vergrößerten Finanzausgleichs zwischen den Kassen 2009 nicht zuviel Geld abfließt. Pro Jahr soll der Abfluss um höchstens 100 Millionen Euro ansteigen.

Die Gutachter im Auftrag des Gesundheitsministeriums kritisierten die Klausel, weil sie dem bundesstaatlichen Solidarsystem widerspreche und technisch schwer zu bewerkstelligen sei. Zahlen würden den Gutachtern zufolge Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen. „Von einer politischen Umsetzung ist daher abzuraten“, schreiben die Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem, Florian Buchner und Eberhard Wille.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carola Reimann, forderte die CSU zum Einlenken auf. „Es ist eine Riesenwatsche für die bayerische Staatskanzlei, von Fachleuten bescheinigt zu bekommen, dass es nicht umsetzbar ist.“ Bayern sollte die Einsicht haben, „auf diesen Unsinn zu verzichten“, sagte Reimann. Eine Lösung des Streits wurde für diesen Dienstag noch nicht erwartet.

Die zuständigen Ministerinnen Bayerns und Baden-Württembergs, Christa Stewens (CSU) und Monika Stolz (CDU), pochten auf die Einhaltung der Klausel. Die Gutachter hätten den von Bayern durchgesetzten Passus „falsch interpretiert“, schrieben die Ministerinnen in einer Mitteilung. „Hier drängt sich der Verdacht auf, dass Ulla Schmidt die Feder geführt hat.“ Da die Umsetzung in einer Verordnung erfolgen soll, der der Bundesrat zustimmen muss, hängt sie von der Zustimmung der Ländermehrheit ab.