Streit um Behandlungsvertrag APOTHEKE ADHOC, 06.09.2007 15:37 Uhr
Patientenrechte sollten nach Ansicht der Verbraucherzentralen besser geschützt werden. Deren Bundesverband (vzbv) fordert entsprechende gesetzliche Regelungen zur Einführung eines Behandlungsvertrags. Bereits 2005 hatte der vzbv nach eigenen Angaben einen detaillierten Gesetzesvorschlag vorgelegt. Patienten, aber auch Ärzte sollen danach besser über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Zudem soll nach Ansicht des vzbv der Arzt bei einem Behandlungsfehler nachweisen, dass sein Fehler nicht zu den Gesundheitsschäden geführt hat. Bislang obliege in vielen Fällen die Beweislast dem geschädigten Patienten.
Die Bundesärztekammer (BÄK) lehnt einen Behandlungsvertrag ab. „Patientenrechte müssen nicht neu erfunden werden, sie müssen aber Tag für Tag gegen Wettbewerbswahn und staatliche Gängelung verteidigt werden“, sagte BÄK-Vizepräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery. Ärztliche Berufsordung und deutsche Rechtssprechung sicherten die Patienten in ausreichendem Maße ab, so Montgomery.