In Luxemburg geht es am Dienstag nicht nur um die Zukunft des Fremdbesitzverbotes für Apotheken in Europa: Im Anschluss an die Verlesung der Urteile zum deutschen Vorlageverfahren in Sachen DocMorris und dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien werden vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zwei Vorlageverfahren aus Spanien verhandelt. Dabei geht es um die Frage, ob die Niederlassungsfreiheit für Apotheken von nationalen Behörden eingeschränkt werden darf oder nicht.
Die beiden Apotheker José Manuel Blanco Pérez und María del Pilar Chao Gómez hatten das Fürstentum Asturien, eine autonome Region im Norden Spaniens, und das hiesige Gesundheitsministerium wegen der regionalen Bestimmungen zu Mindestabständen zwischen Apotheken und der Anforderungen an die Bevölkerungsdichte bei neuen Niederlassungen verklagt. Moniert wurden auch das Punktesystem und die Gesetze zur Weitergabe bestehender Apotheken. Die beiden Pharmazeuten hatten 2002 eine Apotheke für Tierarzneimittel betrieben und waren mit ihrem Antrag zur Eröffnung einer öffentlichen Apotheke von den Behörden abgelehnt worden.
Im November 2006 hatte der Oberste Gerichtshof des Fürstentums Asturien (Tribunal Superior de Justicia de Asturias, TSJA) dem EuGH zwei Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt. Im Juni 2007 wies der EuGH die Vorlagen zunächst wegen Formfehlern ab - die Anfrage sei zu allgemein formuliert und deshalb „offensichtlich unzulässig“ gewesen. Die neu formulierten Fragen gingen Weihnachten 2007 in Luxemburg ein.
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