Satzungsleistung der Kassen

Streichung von Homöopathie: Mehr Schaden als Nutzen? Nadine Tröbitscher, 03.06.2024 13:15 Uhr

Während Minister Karl Lauterbach die Homöopathie als Satzungsleistung streichen wollte, hält Staatssekretär Edgar Franke (Foto) dagegen. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Mit 0,03 Prozent am GKV-Gesamtvolumen fallen die Kosten für Homöopathie und Anthroposophie eher nicht ins Gewicht – dennoch will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beide Therapiemöglichkeiten eigentlich als Satzungsleistung streichen. Im Petitionsausschuss des Bundestages wurde heute über eine Petition zum Erhalt der Erstattung homöopathischer Arzneimittel diskutiert.

Homöopathie gehört nicht zum regulären Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern ist eine Satzungsleistung nach § 11 Sozialgesetzbuch (SGB V). Das bedeutet: Die Kassen können selbst entscheiden, ob sie die Leistung anbieten oder nicht. Derzeit übernehmen etwa 70 Kostenträger die Kosten für Homöopathika.

Anfang Januar kündigte Lauterbach an, Homöopathie und Anthroposophie als Satzungsleistung streichen zu wollen. Im Bundestag stellte der parlamentarische Staatssekretär Edgar Franke (SPD) klar: Im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist die Idee nicht mehr enthalten. „Es sind keine Einschränkungen vorgesehen.“

Ohnehin sei das Einsparvolumen sehr gering: 20 Millionen Euro würden schätzungsweise gespart. Franke spricht von einem „homöopathischen Einsparpotenzial“. Dass homöopathische Arzneimittel Erfolg hätten, lasse sich ohne Zweifel sagen – auch er selbst habe gute Erfahrungen gemacht.

Jetzt sei das Parlament gefragt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe einen Vorshclag gemacht. „Der Ball liegt nicht mehr beim Ministerium, sondern im politischen Bereich.“ Jetzt seien Leistungsträger, Patient:innen, Wissenschaftler:innen und Ärzt:innen gefragt sowie die öffentliche Diskussion nötig.

Petition „erfolgreich“

Kinderarzt Dr. Stefan Schmidt-Troschke (Gesundheit Aktiv) und Initiator des Patientenbündnisses „Weil’s hilft“ hatte heute im Bundestag die Möglichkeit, gegen die Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung einzutreten. 200.000 Bürger:innen haben sich in seiner Petition gegen die Streichung von Homöopathie und Anthroposophie ausgesprochen. Für den Kinderarzt gibt es drei wesentliche Aspekte:

„Die Menschen wollen Homöopathie und Anthroposophie!“ Warum? Weil die meisten Menschen im Versorgungsalltag gute Erfahrungen gemacht haben. Zudem fänden Homöopathie und Anthroposophie inmitten der Schulmedizin statt. Von Alternativmedizin könne keine Rede sein, es handele sich um integrative Medizin. 60 Prozent der Bevölkerung hätten bereits Kontakt mit Homöopathie – diese genieße hohe Wertschätzung, so Schmidt-Troschke.

„200.000 Menschen fühlen sich bevormundet und nicht abgeholt – es wurde nicht mit ihnen gesprochen – darunter auch Ärzt:innen, deren Expertise nicht einbezogen wurde“, mahnte der Kinderarzt. „Es wird immer nur über diese Ärzt:innen gesprochen, aber nicht mit ihnen, das ist ein großes Manko.“

Und auch das Kostenargument ließ Schmidt-Troschke nicht gelten: Homöopathie und Anthroposophie schlagen nach seinen Angaben bei den Kassen mit 0,03 Prozent der Gesamtausgaben zu Buche. „Homöopathie ist eher kostengünstig.“ Zudem zähle nur die Solidargemeinschaft der einzelnen Kassen, die Homöopathie auch als Satzungsleistung anbieten. Vorgehensweise und Plausibilität des Vorstoßes des Ministers sind für den Arzt nicht nachvollziehbar.

Zum Thema Evidenz fand Schmidt-Troschke ebenfalls klare Worte: Neueste Untersuchungen zeigen die Evidenz für Homöopathie. Ein Review aus 2023 zeige in Placebo-kontrollierten Studien ein positives Ergebnis – weit über den Placeboeffekt hinaus.

Vorschlag ist Willkür

Der Vorschlag des Gesundheitsministers scheint für den Kinderarzt „auf Willkür zu basieren, sich gerade diese beiden Therapieformen herauszusuchen“. Unter anderem fielen auch Aromatherapie und Fußreflexzonenmassage unter die Satzungsleistung. „Ausgerechnet die Verfahren, die am besten evaluiert sind, werden aus dem Satzungskatalog herausgenommen“, kritisierte Schmidt-Troschke. „Die Streichung führt zu einer Verschlechterung der Versorgung.“

Außerdem werde den Patient:innen die Wahlfreiheit genommen. Statt ideologisch, sollte Gesundheitspolitik wissenschaftlich gestaltet werden, so Schmidt-Troschke. „Minister Lauterbach ist sich des Nutzens nicht bewusst“, so Schmidt-Troschke.