Arzneimittelreport 2019

Straub: Impfen ist Ärztesache

, Uhr
Berlin -

Trotz deutlicher Impflücken in Deutschland lehnt der Chef der Barmer, Professor Dr. Christoph Straub, das Impfen durch Apotheker grundsätzlich ab: „Das Impfen ist die Aufgabe von Ärzten“, sagte Straub bei der Vorstellung des Arzneimittelreports 2019. Der Report weist auf deutliche größere Impflücken hin als bisher bekannt. Gegenüber den im Apothekenstärkungsgesetz vorgesehenen Modellprojekte für Grippeimpfungen durch Apotheker zeigte sich Straub aufgeschlossen. Das könne man „evaluieren“. Allerdings wies Straub auf die Risiken des Impfens hin. Es sei bedenkenswert, dass Impfen den Ärzten vorbehalten bleibe. 

Trotz steigender Impfquoten weist der Barmer Arzneimittelreport 2019 auf deutliche Impflücken bei hunderttausenden Kleinkindern und Jugendlichen hin – vor allem bei Masern. So war mehr als jedes fünfte im Jahr 2015 geborene Kind in den ersten beiden Lebensjahren nicht oder unvollständig gegen Masern geimpft. Im Jahr 2017 waren damit hochgerechnet knapp 166.000 Zweijährige ohne vollständigen Masernschutz. Zudem war jede fünfte Zweijährige, also knapp 81.000 Mädchen, nicht vollständig gegen Röteln geimpft.

3,3 Prozent der 2015 geborenen Kinder hatten in den ersten beiden Jahren demnach überhaupt keine der 13 Impfungen erhalten, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt. Das entspricht knapp 26.000 ungeimpften Mädchen und Jungen. „In Deutschland werden immer noch zu wenige Kinder geimpft. Das macht die Ausrottung bestimmter Infektionskrankheiten unmöglich und verhindert den Schutz für all diejenigen, die sich nicht impfen lassen können. Wir brauchen zielgruppenspezifische Impfkampagnen, um die Skepsis und mögliche Ängste vor Impfungen abzubauen“, sagte Straub.

Der Barmer-Chef begrüßte die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgesehen Kinder-Impfpflicht gegen Masern: „Das ist richtig. Es gibt keine guten Argumente gegen das Impfen. Man kann Masern ausrotten. “ Als „irre“ bezeichnte Straub sogenannte „Masern-Partys“, um Kinder mit einer Erkrankung zu immunisieren. Zur Erhöhung der Impfquote seien vor allem Aufklärung der Bevölkerung und strukturierte Fortbildungsprogramme für Ärzte erforderlich, um einen adäquaten Dialog mit Impfskeptikern zu trainieren.

Bei Teilnehmern des Barmer Homöopathievertrages weist der Arzneimitelreport eine deutlich höhere Impfverweigerung aus. Trotzdem sieht Straub keinen Anlass, den Vertrag zu stoppen: Das sei „unangemessen“, um die Impfquote zu erhöhen.

Laut Arzneimittelreport gibt es aber nicht nur Impflücken bei den Kleinsten, sondern auch bei älteren Kindern. So wurde bei den Kindern im einschulungsfähigen Alter bei keiner der 13 wichtigsten Infektionskrankheiten ein Durchimpfungsgrad von 90 Prozent im Jahr 2017 erreicht. Dabei wäre für eine ausreichende „Herdenimmunität“, die auch nicht geimpften Personen Schutz bietet, eine Immunisierungsrate von mindestens 95 Prozent erforderlich. „Die Impflücken bei Kleinkindern in Deutschland sind größer als bisher bekannt. Der Arzneimittelreport liefert aufgrund der gewählten Methodik der Analysen erstmals ein Bild von den tatsächlichen Impfquoten“, sagte der Autor, Professor Dr. Daniel Grandt, Chefarzt am Klinikum Saarbrücken. So würden bei den häufig zitierten Schuleingangsuntersuchungen die Impfquoten nur anhand der vorgelegten Impfpässe ermittelt. Dabei werde der Impfstatus von Kindern, die keinen Impfpass vorlegen, nicht berücksichtigt. Das führe zu höheren, unrealistischen Impfquoten, betonte Grandt, denn nicht geimpfte Kinder hätten natürlich auch keinen Impfpass.

Laut Report hatten im Jahr 2017 nur 88,8 Prozent der Sechsjährigen in Deutschland den empfohlenen Masern-Impfschutz. Die Immunisierungsraten reichten von 79,7 Prozent in Sachsen bis zu 86,4 Prozent in Baden-Württemberg und 91,0 Prozent in Schleswig-Holstein. „Durch Masernimpfungen konnten allein seit der Jahrtausendwende rund 21 Millionen Todesfälle weltweit verhindert werden. Eine Masern- aber auch eine Röteln­erkrankung ist kein unvermeidbares Lebensrisiko, sondern ein Versagen der Gesundheitsvorsorge“, sagte Straub. Schließlich gehe es hier auch um den Schutz von Gefährdeten, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten oder altersbedingt für sich selbst noch keine Impfentscheidung treffen könnten.

Impflücken gibt es nicht nur bei Masern, sondern auch bei Mumps Impflücken. So waren nur 88,7 Prozent der Sechsjährigen im Jahr 2017 gegen Mumps geimpft. Obwohl die STIKO ein Nachimpfen gegen beide Krankheiten bis zum 17. Lebensjahr vorsieht, erfolgten nach der Einschulung mit der Ausnahme von Sachsen, wo dies durch den landesspezifischen Impfkalender erklärt wird, praktisch keine Impfungen mehr. Dies sei deshalb äußerst bedenklich, da die Kinder und Jugendlichen ihre Impflücken auch im Erwachsenenalter behalten würden und bei Auftreten eines Erkrankungsfalls das Risiko regionaler Epidemien steige. Allein mit der Impfung von Kindern sei dem Problem also nicht beizukommen. „Zur Schließung von Impflücken ist es hilfreich, an Impfungen konsequent zu erinnern. Die Überprüfung des Impfstatus von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen samt Aufklärung über Durchführung von Nachimpfungen sollte im Rahmen von hierzu festzulegenden Vorsorgeuntersuchungen erfolgen. Analog zu den Programmen zur Krebsvorsorge brauchen wir eine strukturierte Infektionserkrankungs-Vorsorge“, forderte Grandt.

Aus dem Arzneimittelreport gehen darüber hinaus deutliche regionale Unterschiede bei den Impfquoten hervor. So waren die Impfquoten bei den Zweijährigen des Jahrgangs 2015 in Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vergleichsweise hoch und in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen und Thüringen hingegen gering. In Bayern waren auch 5,3 Prozent der Zweijährigen überhaupt nicht geimpft, während dies in Brandenburg nur auf 2,2 Prozent der Kleinkinder zutraf. Ein ähnliches Bild ergab sich bei den älteren Kindern. So waren in Bayern 3,5 Prozent der Sechsjährigen des Jahrganges 2011 gegen keine der 13 wichtigsten Infektionskrankheiten geimpft. In Brandenburg traf dies nur auf 1,2 Prozent zu.

Der Arzneimitteltreport befasst sich jedes Jahr auch mit den Ausgaben der Barmer für Arzneimittel: Im Jahr 2018 wurden für Versicherte der Kasse 5,68 Milliarden Euro für Arzneimittel inklusive Rezepturen aufgewendet. Das entspricht einer Steigerung um insgesamt 207 Millionen Euro, beziehungsweise 7,6 Prozent pro Barmer-Versichertem im Vergleich zum Jahr 2017. Der Anstieg der Arzneimittelausgaben pro Versichertem im Jahr 2018 hat sich damit gegenüber dem Jahr 2017, das einen Anstieg um 4 Prozent pro Versichertem im Vergleich zum Jahr 2016 aufwies, nahezu verdoppelt. Die Ausgaben pro Versichertem sind von den Jahren 2015 bis 2018 um 18 Prozent gestiegen, und zwar von 584 Euro auf 689 Euro.

Wie in den Jahren zuvor fallen immer mehr Arzneimittelausgaben für einen sehr kleinen Teil der Versicherten an. Für rund ein Prozent der Versicherten werden 40 Prozent der Arznei­mittelausgaben aufgewendet. Immer teurere Arzneimittel sind ein wichtiger Kostentreiber, etwa in der Onkologie, so der Report. Während im Jahr 2013 sieben von 10.000 mit onkologischen Arzneimitteln behandelten Patienten die Schwelle von 100.000 Euro an Arzneimittelkosten im Jahr überschritten, waren es im Jahr 2017 bereits 32 von 10.000 und im Jahr 2018 schon 42 von 10.000 Behandelten.

Außerdem werden immer mehr Arzneimittel für ältere Patienten verordnet: Der Vergleich des Jahres 2018 mit dem Jahr 2014 zeigt, dass die Anzahl verordneter Tagesdosen pro Versicherten bei Frauen um zehn Prozent und bei Männern um elf Prozent gestiegen ist. Die Analysen zeigen auch eine immer intensivere Behandlung hochaltriger Patienten. Im Jahr 2018 lag die Anzahl verordneter Tagesdosen ab dem 80. Lebensjahr deutlich über den Werten für das Jahr 2014.

Auch bei den Arzneimittel gibt es unerklärbare regionale Unterscheide bei den Ausgaben: Der Anteil von Versicherten der Barmer, denen im Jahr 2018 Arzneimittel verordnet wurden, variierte von 74,3 Prozent in Berlin bis zu 82,7 Prozent in Sachsen-Anhalt. Die Anzahl der einem Versicherten mit Arzneitherapie durchschnittlich verordneten Tagesdosen variierte von 531 in Bremen bis zu 786 in Sachsen. „Das ist ein Unterschied von fast 50 Prozent, der durch unterschiedliche Morbidität sicher nicht zu erklären ist“, so Straub.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Verfassungsbeschwerde abgewiesen
BVerfG: Kein Cytotect für Schwangere
Verzögerungen wegen „KOB light“?
ePA: Die Angst vor Abmahnungen
Mehr aus Ressort
Apotheken als schnelle und leistungsstarke Akteure
Katastrophenschutz: SPD-Landrat für Apotheke vor Ort
Kliniksterben in westdeutschen Großstädten
Klinikreform: Was ändert sich jetzt?

APOTHEKE ADHOC Debatte