Versorgungswerke: Keine Alternative zur Apobank Lothar Klein, 20.04.2016 13:45 Uhr
In Kürze will die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) von den Versorgungswerken Negativzinsen auf kurzfristige Einlagen verlangen. Wie hoch der Strafzins ausfallen wird, steht noch nicht fest. Zwar gibt es aus Sicht der Kapitalmanager keine Alternative zur Apobank. Aber reagieren müssen die Versorgungswerke gleichwohl. „Liquiditätsmanagement“ lautet die Abwehrstrategie der Kapitalmanager.
Naturgemäß ist man in den Chefetagen der Versorgungswerke nicht erfreut über die Ankündigung der Apobank. Aber erwartet hat man den Schritt gleichwohl. „Wir haben uns schon gewundert, dass die Apobank so lange durchgehalten hat“, zeigt ein Kapitalmanager sogar Verständnis für die Maßnahme. Banken verdienten ihr Geld schließlich mit Margen. Und bei den kurzfristigen Sichteinlagen zahle die Apobank jeden Tag drauf.
„Welche Bank mit der Bonität und Qualität der Apobank verlangt keine Negativzinsen?“ Der Geschäftsführer eines Versorgungswerks sieht auch gar keine Alternative. Denn für die Einlagen der Geschäftsbanken verlangt die Europäische Zentralbank (EZB) seit Anfang März einen Negativzins in Höhe von 0,4 Prozent pro Jahr.
Auf dem Kapitalmarkt wirkt sich dieser Strafzins unterschiedlich aus. Großbanken fordern für täglich abrufbare Sichteinlagen meist ebenfalls 0,4 Prozent Negativzins. Für kurzfristige Festgeldanlagen von einem bis zu 12 Monaten variiert der Strafzinssatz. Für einjährige Geldanlagen verlangt der Kapitalmarkt derzeit 0,04 Prozent.
Die Versorgungswerke sind daher bestrebt, ihre Liquidität so knapp wie möglich zu halten – keine einfache Aufgabe: Die Beitragseinnahmen übersteigen regelmäßig die Rentenauszahlungen. Monat für Monat läuft so ein Liquiditätsüberschuss auf. „Netto-Cash bleibt immer ein Überschuss“, so ein Geldmanager.
Die Liquiditätsreserve der Versorgungswerke macht meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Gesamtkapitalanlagen aus. Bei einem größeren Versorgungswerk liegen im Jahresschnitt daher 20 bis 30 Millionen Euro auf dem Konto. Bei einem Negativzinssatz von 0,4 Prozent gingen so den Mitgliedern und Versicherten rein rechnerisch im Jahr 80.000 Euro verloren.
Eine Alternative für die Liquiditätsreserve bietet der Kapitalmarkt derzeit so gut wie nicht. „Uns sind die Hände gebunden. Das müssen wir hinnehmen“, so der Geldmanager. Strafzinsen in dieser Höhe seien zwar nicht erfreulich, aber letztendlich für die Versorgungswerke verkraftbar.
Anfang März hatte die EZB den Leitzins erstmals auf 0 Prozent gesenkt. Die Auswirkungen der Zinssenkung werden sich nach Ansicht von Experten vorerst nicht negativ aus die Anwartschaften der Versicherten auswirken. „Der Zinsschritt ist keine Überraschung“, kommentierte im März Peter Hartmann, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV), die EZB-Entscheidung: „Das ist das lange erwartete Signal.“
Für ihn zeigt die Zinsentscheidung der EZB vor allem, dass die „Niedrigzinsphase noch eine Zeitlang andauert“. Wer als Mitglied eines Versorgungswerkes in den nächsten Jahren in Rente gehe, müsse keine Einschnitte befürchten, verspricht Hartmann. Auf jüngere Versicherte werde sich die Niedrigzinsphase später allerdings auswirken.
Keinen „Grund zur Panik“ angesichts der EZB-Entscheidung sah auch Dr. Holger Herold, Vorsitzender der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung. Zwar sehe er den Zinsschritt längerfristig „mit Sorge“. Aber die Auswirkung auf den aktuellen Marktzins hält auch Herold für gering.
In jüngster Zeit haben die Versorgungswerke der Apotheker bereits unterschiedlich auf die Niedrigzinsphase reagiert. Die Versorgungswerke Niedersachsen und Berlin stehen nach eigenen Angaben trotz Niedrigzinsphase gut da und halten ihren Rechnungszins bei 4 Prozent. Auch bei der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung (STAV) konnte mit einem kleinen Kunstgriff der Rechnungszins von 4 Prozent gehalten werden.
In den vergangenen Jahren hatten allerdings wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase mehrere Versorgungswerke den Rechnungszins für alle neuen Beiträge gekürzt, darunter Nordrhein, Westfalen-Lippe und Hessen. Bayern hatte auf ein offenes Deckungsplanverfahren umgestellt, um im Haushalt flexibler agieren zu können.