Patientenschützer

Strafen für bestechliche Ärzte

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Patientenschützer haben Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aufgefordert, den Weg für die Bestrafung bestechlicher Ärzte frei zu machen. „Hier muss dringend eine Klärung her, um diejenigen, die sich am Patientenhandel beteiligen, konsequent zur Rechenschaft ziehen zu können“, sagte der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch.

Bekanntgewordene Bestechungsfälle müssten geahndet werden. Der Bestechungs-Paragraf 299 im Strafgesetzbuch mache nicht klar, ob Ärzte, die Geld nehmen, bestraft werden könnten.

Brysch reagierte auf massive Bestechungsvorwürfe gegen Kliniken und Ärzte. Demnach sollen viele Ärzte Vergütungen für die Einweisung von Patienten in bestimmte Kliniken erhalten. Nordrhein-Westfalen hatte am Dienstag als erstes Land eine Änderung des Landes-Krankenhausgesetzes beschlossen, um entsprechenden Kliniken Zuschüsse streichen zu können. Brysch begrüßte den Schritt: „Dem unwürdigen Handel mit Patienten ist schon viel zu lange tatenlos zugesehen worden.“ Die anderen Länder müssten folgen.

Die Organisationen von Ärzten und Patienten wollen mit unabhängigen Beschwerdestellen gegen illegale Prämienzahlungen vorgehen.

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