Versicherungspflicht

Strafe für Nichtversicherte

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Mit der Gesundheitsreform gilt ab dem kommenden Jahr erstmals auch für Privatpatienten eine Krankenversicherungspflicht. Wer dann keinen Versicherungsschutz nachweisen kann, muss bei Entdeckung einen Strafzuschlag zahlen, der sich auf mehrere tausend Euro summieren kann. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin. Nichtversicherte, die vor ihrer Kündigung Mitglied der privaten Krankenversicherung waren, müssen vom 1. Januar 2009 an in diese zurück - die sonst übliche Gesundheitsprüfung entfällt.

In Deutschland leben den Angaben zufolge noch 100.000 Menschen ohne Krankenversicherung. Die Betroffenen können sich beispielsweise bei der privaten Versicherung im neuen Basistarif versichern. Dieser darf 2009 monatlich nicht höher sein als rund 570 Euro - dies entspricht dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag kann durch eine Selbstbeteiligung für den Krankheitsfall gesenkt werden. Eine Verpflichtung, auch die Zahnarzt-Behandlung abzusichern, besteht dagegen nicht.

Der Strafzuschlag bei Missachtung der Versicherungspflicht beträgt einen Monatsbeitrag für jeden Monat der Nichtversicherungszeit. Dies gilt, wenn ein Verstoß in den ersten Monaten 2009 entdeckt wird. Bei Entdeckung nach einem Jahr wird für jeden nicht versicherten Monat ein Sechstel des Beitrags fällig. Kann überhaupt nicht mehr ermittelt werden, wie lange kein Versicherungsschutz bestand, gehen die Kassen von fünf Jahren aus.

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