Pflegereform

Strafe für bummelnde Pflegekassen dpa/APOTHEKE ADHOC, 09.02.2012 16:53 Uhr

Berlin - 

Gesetzlich versicherte Pflegebedürftige sollen in Zukunft schneller an ihre Bescheide von der Pflegekasse kommen. Länger als fünf Wochen sollen sie nicht warten müssen, sonst sollen sie für jeden Tag Verzögerung künftig zehn Euro bekommen. „Noch immer gibt es Fälle von Fristüberschreitungen zum Nachteil der Antragsteller“, heißt es im neuen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform. „Das Ziel ist, dass die Versicherten schnell einen Bescheid bekommen“, sagte eine Ministeriumssprecherin.

Aus einer Statistik des für die Begutachtung zuständigen Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geht hervor, dass fast jeder dritte Antrag nicht innerhalb von vier Wochen bearbeitet wird. Da unter anderem noch der Versand hinzukommt, gehen Experten davon aus, dass in vielen dieser Fälle die Fünf-Wochen-Frist überschritten wird.

Die Pflegekassen sollen künftig neben dem MDK auch andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung von Pflegebedürftigkeit beauftragen können. Auch das soll eine Beschleunigung bringen. Insgesamt soll die Begutachtung weniger den Charakter eines bürokratischen Akts und mehr den einer Dienstleistung für die Versicherten erhalten.

Unterdessen wurde bekannt, dass die Beratungsangebote für neu Pflegebedürftige in Deutschland weniger stark ausgebaut sind als dies mit der jüngsten Pflegereform 2008 geplant war. Damals wurde nach langem Streit in der großen Koalition der Startschuss für Pflegestützpunkte gegeben. Bedürftige und Angehörige sollten hier unkompliziert Anlaufstellen zur Beratungen und Begleitung finden.

Wären die gewährten 60 Millionen Euro an Förderung voll verwendet worden, hätte es 1200 solcher Stützpunkte gegeben. Tatsächlich wurden bis zur jüngsten Erhebung im Juni nur in 353 Fällen solche Anlaufstellen gefördert oder geplante Stützpunkte geprüft. Das geht aus dem fünften Bericht der Regierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung hervor, der nun vom Bundestag veröffentlicht wurde.