EuGH Spezial

Stolz: Qualitätsniveau sichergestellt

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Für Dr. Monika Stolz (CDU), Landesministerin für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg, ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ein Beweis für die Funktionsfähigkeit des deutschen Apothekenwesens: „Der Europäische Gerichtshof hat im Grundsatz bestätigt, dass die in Deutschland geltenden rechtlichen Bestimmungen zum Besitz und Betrieb von Apotheken ein geeigneter Weg sind, um eine Arzneimittelversorgung auf hohem Qualitätsniveau sicher zu stellen.“

Dass der EuGH es den einzelnen Mitgliedstaaten überlässt, über das Niveau des Schutzes der Bevölkerung zu entscheiden, bewertet die Ministerin als wichtige Bestätigung der gesundheitspolitischen Kernkompetenzen innerhalb der EU.

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