Krankenhaushygiene

Stolz gegen Hygiene-Gesetz

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Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) ist gegen eine bundeseinheitliche Hygieneverordnung. Das sei Aufgabe der Länder. „Diese sind in der Lage, das selber zu regeln“, sagte sie der Südwest Presse.

Viel sinnvoller sei es, wenn der Bund die Länder unterstütze und etwa die Kosten für das Screening für Patienten übernehme. Bislang sei dies nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Screening sei jedoch eine sinnvolle Vorsorge. Dabei werden Patienten, die stationär aufgenommen werden, auf multiresistente Keime untersucht und so lange isoliert, bis ein Ergebnis feststeht.

Außerdem warnte die Ministerin davor, den Fall in Mainz, wo drei Säuglinge aufgrund von verseuchten Infusionen starben, mit den allgemeinen hygienischen Zuständen in Kliniken zu vermengen. „Es gibt klare nationale und internationale Vorschriften zur Herstellung von Arzneimitteln.“ Dazu gehörten die Infusionen. Es müsse nun genau geprüft werden, woher die Verunreinigung stamme.

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