Deutscher Apothekertag

Stoff für Zoff: Gegengutachten, Boten-Honorar, Apothekenregister

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Berlin -

Vor einem Jahr endete der Deutsche Apothekertag 2017 in Düsseldorf bereits vor der Mittagspause vorzeitig, weil die 47 Anträge deutlich schneller in der vorgesehenen Zeit beraten wurden. 2016 fiel das Antragsbuch mit 45 Anträgen auf 101 Seiten sogar noch dünner aus. Dieses Jahr werden die 311 Delegierten allerdings wieder genügend Stoff und Zoff für Debatten vorfinden. 85 Anträge zählt das Antragsbuch, fast so viele wie in den beiden Vorjahren zusammen. Es geht um Valsartan und Lunapharm, Digitalisierung, Botendienst – und die ABDA muss deutliche Kritik einstecken. Es könnte kontrovers werden.

Für Zündstoff und hitzige Diskussion sorgen könnte in München ein Antrag der Apothekerkammer des Saarlandes. Ihre Forderung nach einem Gegengutachten zum 2hm-Papier verbindet die Kammer mit wortstarker Kritik am Umgang der ABDA damit. Nach der Veröffentlichung des Gutachtens zum Apothekenhonorar hätten die Mitgliedsorganisationen „lediglich“ eine Mail von Dr. Reiner Kern, Leiter Kommunikation, mit einer „wenig aussagekräftige Stellungnahme“ erhalten.

„Mitnichten“ habe die ABDA allerdings dargelegt, „wieso es dem Gutachten an ‚Substanz und Mehrheitsfähigkeit‘ fehlt, wieso es ‚von falschen Voraussetzungen ausgeht‘, wieso es ‚methodisch angreifbar ist‘“. Um aber auch die Politik davon zu überzeugen, bedürfe es „stichhaltiger Argumente“: „Diese lässt die Stellungnahme der ABDA gänzlich vermissen.“

Die ABDA habe sich bis dato hartnäckig geweigert, zu dem Gutachten öffentlich Stellung zu beziehen. „Spätestens mit dem Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes zur Neuordnung der Apothekenstrukturen- und -vergütung, das größtenteils das streitgegenständliche Gutachten aufgreift, ist die Strategie der ABDA gescheitert“, so die Kammer das Saarlandes. Es sei nicht länger verantwortbar, dass die ABDA keine Stellung beziehe.

Der alleinige und redundante Hinweis, dass es dem Gutachten an „Substanz und Mehrheitsfähigkeit“ fehle, sei nicht ausreichend. „Schlagworte ersetzen keine Argumente! Im Gegenteil: Es entsteht der Eindruck, dass die ABDA aus Angst vor der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Gutachten auf die Forderung nach Anhebung des Festzuschlages für Rx-Fertigarzneimittel und Rezepturen verzichtet“, so die Kammer weiter.

Außerdem wirft die Apothekerkammer der ABDA vor, die jahrelang erhobene Forderung nach Erhöhung des Apothekenhonorars fallen gelassen zu haben. Sowohl auf der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) am 8. Mai als auch auf der Mitgliederversammlung der ABDA am 28. Juni sei erklärt worden, dass die ABDA an dem Ziel einer Anhebung des Festzuschlages für Rx-Fertigarzneimittel und -Rezepturen nicht mehr festhalte.

Der Verzicht der ABDA auf eine Erhöhung des Festzuschlages für Rx-Fertigarzneimittel und Rezepturen sei angesichts der sinkenden Apothekenzahl nicht erklärbar, findet die Kammer: „Allein die Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der verantwortlichen Akteure eine Erhöhung des Festzuschlages eventuell politisch nicht durchsetzbar zu sein scheint, rechtfertigt keinen Verzicht!“

Zwei weitere Anträge befassen sich wie bereits berichtet, mit Vorschlägen zur Reform der ABDA. Apotheker Michael Mantell schlägt dazu ebenso die Einsetzung einer Reformkommission vor wie die Apothekerkammer Nordrhein.

Das Antragsbuch schickt insgesamt acht Leitanträge – doppelt so viele wie 2017 – in die Diskussion: Zum ersten Themenblock „Sicherstellung der Versorgung“ gibt es gleich vier Leitanträge. Der erste befasst sich mit der „Sicherstellung der Arzneimittelversorgung – Produktionsstandorte innerhalb Europas stärken“. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auch künftig gewährleistet werden kann.

Hierzu gehöre insbesondere, dass die notwendigen Ausgangsstoffe für lebensnotwendige Arzneimittel, Impfstoffe und in den Notfalldepots zu bevorratende Arzneimittel in ausreichendem Maße innerhalb der EU hergestellt würden. In diesem Kapitel kommen der Valsartan-Skandal ebenso zur Sprache wie der Fall Lunapharm in Brandenburg. Erhoben wird in einem weiteren Antrag auch die Forderung erhoben, die gesetzliche Pflicht zum Arzneimittelimport zu streichen.

Leitantrag 4 beschäftigt sich mit dem Rx-Versandverbot. Offen ist, wie dieser Antrag auf dem DAT beraten werden wird, weil zuvor Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mutmaßlich seine Pläne oder seine Alternativvorschläge dazu bekannt machen wird. „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, im Einklang mit den Verabredungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien den Versandhandel mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß zu reduzieren, um einen einheitlichen Apothekenabgabepreis konsequent zu gewährleisten und damit die seit Jahrzehnten bewährte Struktur zur Sicherung der Versorgungsqualität und Versorgungsgerechtigkeit zu bewahren“. lautet die von der ABDA mitgetragene Forderung.

Bemerkenswert ist ein Antrag zum Botendienst der Apothekerkammer Nordrhein: Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „die enge Regelung zum Apothekenbotendienst im Einzelfall zu verändern und den apothekenrechtlichen Botendienst als Regelversorgung der im lokalen Umfeld die Versorgung vornehmenden stationären Vor-Ort-Apotheke zuzulassen“. Voraussetzung dafür sei auch, die persönliche Beratung durch pharmazeutisches Personal, „hilfsweise durch ein Telefongespräch oder mittels Videoschaltung mit dem Patienten aus der Vor-Ort-Apotheke heraus“ zu ersetzen. Der Botendienst sollte durch den Patienten oder durch die Versichertengemeinschaft honoriert werden, fordert die Kammer ein Extra-Honorar. Die Kammer Thüringen fordert, dass die Zustellung von Ärzten verordnet werden soll.

Der zweite Themenblock befasst sich mit der „pharmazeutischen Kompetenz“. Ein Leitantrag fordert den Gesetzgeber auf, Patienten mit Polymedikation einen gesetzlichen Anspruch gegenüber Apotheken auf Maßnahmen zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und der korrekten Umsetzung ihrer Arzneimitteltherapie einzuräumen, „die in der Apotheke unabhängig von einer Arzneimittelabgabe in Anspruch genommen werden können“. Zusätzlich zu Medikationsanalysen in der ambulanten Versorgung seien Maßnahmen für die Bereiche der ambulanten und stationären Pflege, die sektorübergreifende Versorgung sowie ein Konzept zur dauerhaften Therapiebegleitung „zu integrieren und risikoadjustiert anzubieten“.

Leitantrag 6 appelliert an den Gesetzgeber, nicht nur an dem derzeitigen Vergütungssystem mit einheitlichen Apothekenabgabepreisen festzuhalten. „Kurzfristig ist zusätzlich eine gesetzliche Grundlage für honorierte pharmazeutische Dienstleistungen zu schaffen. Mittelfristig muss eine sachgerechte Anpassung der Vergütung an gestiegene Kosten erfolgen“, so der Antragstext.

Den Themenblock Digitalisierung eröffnet ein Leitantrag der Landesapothekerkammer Hessen und des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein. Darin wird Spahn aufgefordert, die „Einführung der Telematikinfrastruktur mit aller Kraft konsequent und beschleunigt zu verfolgen“. Dabei müsse sichergestellt sein, dass die notwendigen Geräte und Softwarebestandteile auch in Apotheken zeitnah zur Verfügung stehen. Die ABDA stellt in einem eigenen Antrag noch einmal ihren Plan zur stufenweise Einführung des E-Rezeptes vor.

Der Apothekerverband Schleswig-Holstein sorgt sich um das „Makeln“ mit E-Rezepten durch „kapitalgetriebene internationale Handelsplattformen“. Elektronische Verschreibungen dürften nicht zu einem „beliebig handelbaren Gut“ werden, heißt es dort und weiter: „Insbesondere darf es weder Provisionen für die Vermittlung von elektronischen Verordnungen geben noch Vergütungen an Patienten oder Dritte für die Übermittlung von elektronischen Verordnungen an Apotheken.“

Die Apothekerkammer Berlin schlägt die Einführung eines Zentralregisters der in Deutschland tätigen beziehungsweise wohnhaften Apotheker zu schaffen. Das Zentralregister sollte von der BAK geführt werden. Die Approbationsbehörden der Länder sähen sich nach eigener Aussage außerstande, Auskunft über die Gültigkeit von Approbationen und Berufserlaubnissen zu geben. Auch gebe es keine Informationen über Rücknahme, Widerruf und Rückgabe von Approbationen und Berufserlaubnissen. Bei der anstehenden Ausgabe der elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise gibt es daher erhebliche Probleme.

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