Der Bundestag hat am Freitag entschieden, den Stichtag für die Forschung an embryonalen Stammzellen einmalig auf den 1. Mai 2007 zu verschieben. Damit dürfen Wissenschaftler Stammzellen aus dem Ausland einführen, die vor diesem Datum gewonnen worden sind. Der bisherige Stichtag war der 1. Januar 2002.
Insgesamt lagen vier Gesetzentwürfe zur Änderung des Stammzellgesetzes vor. Die Abgeordneten forderten entweder die einmalige Verschiebung des geltenden Stichtages im Stammzellgesetz, die Streichung des Stichtages, seine Beibehaltung oder ein Verbot der Forschung mit embryonalen Stammzellen.
Das bisher geltende Stammzellgesetz war 2002 verabschiedet worden und stellt seither den rechtlichen Rahmen für die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen. Es legt zum Beispiel fest, dass die Stammzellforschung ausschließlich hochrangigen Forschungszielen wie der Grundlagenforschung oder der Erweiterung medizinischer Kenntnisse zur Entwicklung diagnostischer, präventiver oder therapeutischer Verfahren dienen muss.
Der Bundestag hatte über die Vorlagen bereits Mitte Februar im Plenum intensiv debattiert. Sachverständige, darunter Biologen, Juristen, Mediziner und Theologen, waren in einer öffentlichen Anhörung am 3. März 2008 geteilter Meinung über die mögliche Änderung des Stammzellgesetzes. Unterschiedliche Auffassungen gab es insbesondere bei der Frage, ob Embryonen die gleiche Würde haben wie ein schon geborener Mensch und ob eine Verschiebung oder Abschaffung des Stichtages für eine qualitativ hochwertige Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland notwendig ist.
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