Steuerungskreis nimmt Arbeit auf Patrick Hollstein, 26.09.2023 15:07 Uhr
Parallel zum Beirat kümmert sich jetzt ein Steuerungskreis um die Bekämpfung der Lieferengpässe bei Kinderarzneimitteln. Ein erstes Treffen ist für Donnerstag angesetzt.
Nach dem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzte- und Apothekerschaft hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen Fünf-Punkte-Plan präsentiert. Eine der beiden Neuerungen – der Rest fiel in die Kategorie Appelle und Erinnerungen an beschlossene Maßnahmen – war die Einrichtung eines Steuerungskreises: Wöchentlich sollen sich die Akteure unter Leitung von Unterabteilungsleiter Dr. Lars Nickel austauschen. „Durch diese High-Level-Lösung mit Bericht an mich werden wir einen klaren Gefechtsstand haben“, so Lauterbach.
Am Donnerstag ist nun das Treffen der „High level AG anberaumt. Mit dabei sind Hersteller, Großhandel, Ärzte- und Apothekerschaft. Ab 10 Uhr geht es los im Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Austausch gegen Engpässe
Bereits am Mittwoch sollen bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss Änderungsanträge zum Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) besprochen werden. Für versorgungskritische Kinderarzneimittel der Dringlichkeitsliste sind erleichterte Austauschregeln geplant. Laut der geplanten Änderung in § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) sollen Apotheken abweichend von den Vorgaben im Rahmenvertrag im Falle der Nichtverfügbarkeit ein wirkstoffgleiches in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel, auch in einer anderen Darreichungsform, oder gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform ohne Arztrücksprache abgeben dürfen.
Die „Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel“ ist auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden und wird stetig aktuallisiert.
Retaxationen sollen ausgeschlossen werden, wenn die Apotheke ein Rezepturarzneimittel herstellt und abgibt oder auf eine andere Darreichungsform ausweicht. Die Vergütung für die Herstellung und Abgabe richtet sich nach den Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung.
Ziel ist es, vor allem die Versorgung von Kindern in der Erkältungssaison 2023/2024 sicherzustellen. „Eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ist für diesen eng begrenzten Austausch von Arzneimitteln nicht erforderlich“, heißt es im Entwurf. Bestehen pharmazeutische Bedenken, ist ein Austausch ausgeschlossen.
Die erleichterten Austauschregeln sollen nicht für GKV-Versicherte, sondern auch für Privatversicherte gelten. Nach wie vor nicht geregelt wird die Herstellung auf Vorrat; Defektur ist also weiterhin an die häufige ärztliche Verordnung gebunden.
Der Austauch auf eine andere Darreichungsform war bereits während der Pandemie gestattet. Doch mit dem Ablauf der Sars-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung war mit der Beinfreiheit seit August Schluss. Soll aktuell auf eine andere Darreichungsform ausgetauscht werden, kann nur zwischen den in Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie (AMRL) aufgeführten als austauschbar geltenden Darreichungsformen der einzelnen Wirkstoffe gewählt werden. In allen anderen Fällen ist ein neues Rezept oder eine Gegenzeichnung durch die verschreibende Person nötig.