Steuerprüfung

ABDA: Keine Überwachung von Apothekenkassen

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Berlin -

Um Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen, prüft die Regierung derzeit die Einführung des Konzept INSIKA. Dabei würden sämtliche Barkassen mit einer Art Fahrtenschreiber ausgestattet werden. Für die Apotheken stünde der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen, ist man bei der ABDA überzeugt. Die Einführung des Konzepts erscheine „für die deutsche Apothekerschaft unverhältnismäßig“, heißt es in der Stellungnahme der ABDA an das Bundesfinanzministerium (BMF).

Das Haus von Minister Wolfgang Schäuble (CDU) will bargeldintensive Branchen steuerlich transparenter machen. Denn heute seien viele Kassensysteme nicht sicher. „Es besteht daher Handlungsbedarf, um gegen Steuerhinterziehung aufgrund manipulierter Kassendaten vorzugehen“, heißt es in dem Schreiben von Dr. Hans-Ulrich Misera, Ministerialdirigent in der Steuerabteilung des BMF.

Im Februar hatte Misera 33 Verbände angeschrieben und über die Pläne zu INSIKA (Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme) informiert. Weil dabei Kassen umgerüstet werden müssten, will das Ministerium die anfallenden Kosten für die Wirtschaft ermitteln. Die Verbände sollten Fallzahlen der betroffenen Unternehmen liefern. Auch die ABDA war gefragt.

In ihrer Stellungnahme schreibt die neue ABDA-Geschäftsführerin Wirtschaft, Soziales und Verträge, Claudia Korf, dass alle 20.441 Apotheken von der Umstellung betroffen wären. Bei durchschnittlich fünf Kassenarbeitsplätzen, die mit einer Signatureinheit ausgestattet werden müssten, wäre die Branche mit mehr als 100.000 Geräten dabei. „Die Umrüstungskosten im Falle einer Verpflichtung zur Verwendung des INSIKA-Konzept wären erheblich“, so Korf.

Nach den nicht abgeschlossenen Plänen des BMF müsste jede Kasse mit einer sogenannten Smartcard verbunden werden, dazu reicht jedoch ein USB-Anschluss. Mittels einer digitalen Signatur, die von einem Trustcenter vergeben werden soll, könnten dann Manipulationen an Kassen nachgewiesen werden. Auf jeden Kassenbeleg wird ein 2D-Code gedruckt und zusammen mit den Buchungsdaten dauerhaft gespeichert. Eine eigene Einheit für jeden Bediener sei dagegen nicht notwendig, so das BMF.

In Apotheken würden die Zahlungsvorgänge bereits heute durch Computerkassen umfangreich aufgezeichnet, schreibt die ABDA. Schon wegen der Umsetzung der Rabattverträge ließe sich ohne Computerkassen die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht mehr bewerkstelligen. Die Daten könnten zudem gemäß den Vorgaben der Finanzämter exportiert werden.

Je nach Anzahl der Kassenarbeitsplätze fallen laut ABDA unterschiedlich hohe Implementierungskosten an. Die Softwarehäuser der Apotheker müssten für diverse Produktlinien durchschnittlich 20 Anpassungen vornehmen. „Kosten für Konzept, Entwicklung und Test werden wiederum den Apotheken in Rechnung gestellt“, mahnt Korf. Hinzu kämen Kosten für die Implementierung vor Ort sowie den Austausch von Druckern und neuen Chipkartenlesegeräten. Der Druck eines 2D-Barcodes auf Kassenbelegen sei mit Matrixdruckern nicht in ausreichender Qualität sicherzustellen, so Korf.

Bei der ABDA kann man vor diesem Hintergrund nicht erkennen, „welchen Zusatznutzen die Implementierung des INSIKA-Konzepts für die Steuertransparenz und die Steuergerechtigkeit der deutschen Apotheken bringt“. Gemessen am hohen Aufwand einer Umrüstung erscheine dies als unverhältnismäßig.

Die Verbände sollten bis zum vergangenen Freitag ihre Stellungnahme abgeben. Einen weiteren Zeitplan für INSIKA gibt es laut BMF noch nicht. Post aus dem BMF hatten unter anderem auch die Bundesärztekammer (BÄK) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte sowie der Dachverband der Heilpraktiker erhalten.

Abgefragt wurden alle maßgeblichen Branchen, die viel mit Bargeld zu tun haben, darunter natürlich der Lebensmitteleinzelhandel, Schnellgastronomie und Tankstellen. Zu den Angeschriebenen zählten aber auch so Verbände wie die der Lotto-Toto-Verkaufsstellen, der Kunstversteigerer oder Kantinenpächter.

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