Seit mehr als zehn Jahren mahnt der Bundesrechnungshof Maßnahmen an, um Steuerbetrug mit Mogelkassen in Läden oder Kneipen einen Riegel vorzuschieben. Und seit über zwei Jahren suchen Bund und Länder nach einer Lösung. Doch der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bleibt umstritten.
Die Steuergewerkschaft pocht wie die SPD-Fraktion und die Bundesländer auf schärfere Vorgaben, um Mogeleien im Bargeldverkehr wirksamer einzudämmen. Wirtschaftsverbände und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) warnen dagegen vor zusätzlichen Auflagen. In Stellungnahmen für eine Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am Montag in Berlin lehnen die Verbände eine allgemeine Registrierkassenpflicht ebenso ab wie weitergehende Aufzeichnungspflichten.
Nach Schäubles Plan soll Ladenkassen-Betrug von 2020 an mit einer neuen Sicherheitstechnik eingedämmt werden. Die geplante Regelung betrifft Ladenbesitzer, die elektronische Registrierkassen oder Aufzeichnungssysteme nutzen. Diese müssen künftig über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen. Der Gesetzentwurf schreibt dafür keine bestimmte Technik vor. Eine Registrierkassenpflicht sowie eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen an die Kunden soll es weiterhin nicht geben. Kunden sollen aber das Recht erhalten, einen Kassenbeleg zu verlangen.
Die SPD-Fraktion und die Steuergewerkschaft fordern dagegen eine Registrierkassenpflicht. „Für ein zukunftsfähiges, gerechtes und effizientes Besteuerungsverfahren ist eine allgemeine Registrierkassenpflicht unabdingbar“, heißt es in der Stellungnahme der Gewerkschaft. „Ohne eine solche Verpflichtung wird auch in Zukunft der Manipulation Tür und Tor geöffnet sein.“
Die Wirtschaft lehnt „zusätzliche Anforderungen an die Kassennutzer mit Nachdruck ab“. Die Verbände halten die im Gesetzentwurf veranschlagten Kostenschätzungen für die Umrüstung für deutlich zu niedrig angesetzt. Der einmalige Umstellungsaufwand müsse mit etwa 900 Millionen und der jährliche Erfüllungsaufwand mit etwa 200 Millionen Euro beziffert werden. „Die Kosten der Wirtschaft dürften damit ungefähr doppelt so hoch liegen wie im Gesetzentwurf angegeben“, heißt es. Unternehmen, „bei denen kein fiskalisches Risiko besteht“, sollten von Aufrüstungsverpflichtungen verschont werden.
Nach Darstellung des DFB hätte eine Registrierkassenpflicht „unmittelbare und gravierende“ Auswirkungen auf viele tausend Amateurfußballclubs und unzählige gemeinnützige Vereine: „Von einer etwaigen Pflicht zur Nutzung elektronischer Registrierkassen wären weit überwiegend kleine Vereine betroffen, die lediglich bei Gelegenheit von Sportveranstaltungen kleine Mengen an Kaffee oder Kaltgetränken, häufig auch heiße Würstchen anbieten und zu geringen Preisen verkaufen.“
Auch die ABDA hatte die Pläne aus dem Finanzministerium kritisiert: Für die neue „Kassennachschau“ müssen Apotheker und alle anderen Kaufleute ihre Daten offenlegen. Darin sieht die ABDA einen Eingriff in die geschützte Schweigepflicht, insbesondere wenn sich ein Bezug zwischen Patienten und Medikation herstellen lässt.
Nach Schäubles Plänen sollen zudem Betreiber, die sich wegen früherer Vorgaben schon eine neue Kasse angeschafft haben, diese noch bis Ende 2022 nutzen können, falls sie nicht umrüstbar ist. Die Länder lehnen eine erweiterte Übergangsfrist ab, aus Sicht der Wirtschaft ist diese dagegen dringend nötig.
Seit mehr als zwei Jahren suchen Bund und Länder nach einer tragfähigen Lösung. Der Bundesrechnungshof mahnt schon seit langem Maßnahmen gegen Mogelkassen an. Denn der Staat verliert hohe Summen, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen, Schummelsoftware oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassen – vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil.
Den von der Steuergewerkschaft und einigen Ländern bezifferten Schaden von jährlich zehn Milliarden Euro hält das Bundesfinanzministerium aber für zu hoch. Aus Sicht der Länder wird die Bundesregierung die selbst gesetzten Ziele mit dem Gesetzentwurf verfehlen.
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