Steuerhinterziehung

Schäuble will Löschen sichtbar machen

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Berlin -

Seit Jahren beschäftigt sich die Politik mit Steuerhinterziehung in bargeldintensiven Betrieben. Weil dazu auch Apotheken zählen, wird die Branche regelmäßig beispielhaft genannt. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte auf Apotheken Bezug genommen, als sie die Regierung nach Lösungen gegen die Steuerhinterziehung fragte. Laut Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) kann die Regierung das Ausmaß an Steuerhinterziehung gar nicht einschätzen – plant aber die Einführung einer Kassenüberwachung.

Seit 2008 wurde eine „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“ (INSIKA) diskutiert. Das Bundeswirtschaftsministerium förderte das Projekt zwischen 2008 und 2012 mit 225.000 Euro, anschließend wurde die Technologie an die Bundesdruckerei abgegeben.

Doch eine Befragung vieler Berufsverbände, darunter die ABDA, zeigte auf, dass eine verpflichtende Einführung von INSIKA sehr teuer für die Unternehmen wäre, neben zu erwartenden rechtlichen und technischen Problemen. Die Bürokratiekosten würden sich nach Berechnungen der Regierung einmalig auf 1,6 Milliarden Euro belaufen, der jährliche Erfüllungsaufwand auf 250 Millionen Euro.

Die Regierung ist daher zu der Überzeugung gelangt, „dass eine ausschließlich als INSIKA-Konzept verschärfende gesetzliche Regelung nicht in Betracht kommt“. Die damaligen Pläne würden nicht mehr Grundlage des neuen Regierungsentwurfs sein, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen.

Die Regierung hat sich vielmehr für eine technologieoffene Lösung entschieden. Ende Juni hatte die Finanzministerkonferenz diesem Vorhaben zugestimmt. Die Finanzminister der Länder hatten sich schon frühzeitig eine verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung gewünscht. Die Umsetzung prüfe die Bundesregierung derzeit, teilt das BMF jetzt mit. Dabei stelle man keine bestimmten Branchen unter Verdacht. Die Grünen hatten nach besonders betrugsanfälligen Wirtschaftszweigen erkundigt.

Überhaupt haben die Grünen Zweifel, dass mit einer technologieoffenen Lösung eine Verbesserung des Status quo erreicht werden kann. Denn nachträgliche Änderungen mittels einer Manipulationssoftware sei schon heute verboten und die unveränderbare Sicherung geregelt.

Die Regierung stellt sich eine technische Einrichtung vor, die sicherstellt, dass sämtliche Aufzeichnungen nachvollziehbar sind. Dadurch soll, so der Plan der Regierung, „die Unveränderbarkeit der Grundaufzeichnungen gewährleistet werden“. Nachträgliche Änderungen – etwa mithilfe eines Zappers – sollen so nachvollziehbar werden. „Nicht protokollierte Löschungen oder Änderungen sollen danach nicht mehr möglich sein“, heißt es in der Antwort des BMF.

Als Alternativen zu INSIKA nennt das Ministerium etwa einen Fiskalspeicher nach belgischem Vorbild oder eine Belegausgabepflicht wie in Italien. Auch der sogenannte AISEC-Ansatz des Fraunhofer Instituts wäre eine Option, die schon bei der Kontrolle von Spielautomaten genutzt wird. Auf den Weg gemacht haben sich außerdem Österreich mit einer geplanten „Registrierkassensicherheitsverordnung“ sowie Frankreich. Hier soll im kommenden Jahr eine technologieoffene Kassensicherung mittels zertifizierter Software eingeführt werden.

Mit einer besseren Software zu Überwachung will der Fiskus auch hierzulande viel Geld eintreiben. Von bis zu 10 Milliarden Euro an jährlichen Steuerausfällen ist beim Finanzministerium Nordrhein-Westfalen oder dem Bundesrechnungshof die Rede. Die Bundesregierung hält diese Schätzungen allerdings für nicht belastbar.

Doch auch nach einer schärferen Überwachung rechnet man bei der Finanzverwaltung kaum noch mit großen Steuernachzahlungen von Apotheken. Man habe gar keine „Knallerfälle“ mehr in Apotheken, hieß es unlängst von einer großen Oberfinanzdirektion. Nachzahlungen bewegten sich heute allenfalls im Rahmen von ein paar Tausend Euro. Da immer mehrere Jahre geprüft werden, entstehen solche Beträge schon bei kleineren Versehen in der Buchung.

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