Krankenversicherung

Steuergelder für PKV-Beiträge

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Privat versicherte Langzeitarbeitslose werden keine Ermäßigung auf den Basistarif bekommen. Ein entsprechender Antrag der Grünen-Fraktion wurde heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich abgelehnt. Dem Antrag zufolge sollte der monatliche PKV-Beitrag von Empfängern des Arbeitslosengeldes II (ALG-II) von rund 325 auf 144 Euro abgesenkt werden.

Die Koalition begründete ihre Entscheidung mit einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), das im Januar entschieden hatte, dass die Träger des ALG-II, also die Jobcenter, für Hilfsbedürftige die vollen Krankenversicherungsbeiträge des Basistarifes übernehmen müssen. Die Problematik habe sich aufgrund der Entscheidung des BSG „faktisch gelöst“, argumentierte die FDP. Grüne und SPD wiesen dagegen darauf hin, dass nach dieser Rechtsprechung Steuergelder in die PKV fließen.

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