Künstliche Befruchtung

Steuergeld für Kinderwunsch

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Zur Unterstützung ungewollt kinderloser Paare regt der der hessische Sozialminister Jürgen Banzer (CDU) eine bundesweite Stiftung an. Künstliche Befruchtung sei kein Fall für die Krankenkassen, sagte Banzer: „Andererseits darf die Erfüllung des Kinderwunschs nicht von der finanziellen Situation abhängen.“ Banzer wandte sich zudem gegen weitere Kürzungen des Kassenkatalogs und gegen die Bindung bestimmter Leistungen an das Lebensalter, wie dies zum Teil im Ausland der Fall sei.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, plädiert auch für eine Kostenbeteiligung des Staates an der künstlichen Befruchtung. Der Ärzte-Chef hält eine Finanzierung der Behandlungen aus Steuermitteln für sinnvoller als aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hintergrund der Debatte ist der Rückgang der Behandlungen seit dem Start des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) 2004. Seitdem werden Kinderwunschbehandlungen von den Krankenkassen nur noch zur Hälfte erstattet und ab der vierten Behandlung gar nicht mehr. Gleichzeitig wurden die Altersgrenzen enger gefasst.

Einen Sonderweg in Sachen In-vitro-Fertilisation geht derzeit Sachsen. Hier erhalten kinderlose Ehepaare erstmalig ab März staatliche Zuschüsse für künstliche Befruchtungen. Das Modell sieht vor, dass die potenziellen Eltern den Eigenanteil für die erste Behandlung selbst tragen, bei der zweiten und dritten Behandlung jedoch mit einer Pauschale von jeweils bis zu 900 Euro entlastet werden sollen. Für die vierte Behandlung zahlt das Bundesland einen Zuschuss von 1600 bis 1800 Euro.

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