Sterilrezepturen

SZ: Apotheken-Müll kostet Millionen

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Berlin -

Verwürfe bei Sterilrezepturen kosten die Krankenkassen in diesem Jahr voraussichtlich 65 Millionen Euro. Dies hat der GKV-Spitzenverband auf Anfrage von Süddeutscher Zeitung (SZ) und NDR berechnet. Im SZ-Beitrag geht es um das Problem der kurzen Haltbarkeiten und die Risiken für Patienten und Apotheken. Auch der NDR berichtet.

Laut GKV-Spitzenverband liegen die Kosten für die sogenannten Verwürfe in diesem Jahr 10 Prozent über Vorjahr. Der Hauptanteil entfalle auf einige wenige Präparate – ein Viertel der Summe allein auf Bortezomib. Dennoch sei sich der Hersteller Janssen-Cilag keiner Schuld bewusst: Die Packungsgröße sei die richtige, bezogen auf alle Patienten sei „der theoretisch anfallende Verwurf“ so am geringsten.

Die Kombination aus schwierigen Packungsgrößen und kurzen Haltbarkeiten gibt es laut SZ bei vielen Krebsmedikamenten: Mehr als 85 Prozent aller Zytostatika verfielen binnen 24 Stunden. Dabei gebe es Unterschiede zwischen den einzelnen Herstellern – und auch zwischen verschiedenen Vertriebsregionen: Abraxane (Paclitaxel) zum Beispiel muss hierzulande innerhalb von acht Stunden verwendet werden, in den USA beträgt die Aufbrauchfrist 24 Stunden. Der Hersteller Celgene wollte gegenüber der SZ zu den unterschiedlichen Angaben keine Stellung beziehen.

Für Dr. Franz Stadler ist der Fall ein Beispiel dafür, dass Unternehmen „mit den Haltbarkeiten spielen“. Der Zytoapotheker aus Erding versucht seit Längerem, ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen und die Apotheke aus der Schusslinie zu bekommen. Denn diese werden derzeit mit den Problemen allzu oft alleine gelassen.

Da für Apotheken die Abrechnung der Verwürfe schwierig sei und sie oft genug auf der Erstattung sitzen blieben, verwendeten viele Pharmazeuten angebrochene Packungen über die angegebene Haltbarkeit hinaus, heißt es im SZ-Beitrag weiter. Verwiesen wird auf eine Umfrage durch Dr. Rainer Trittler von der Apotheke des Uniklinikums Freiburg aus dem Jahr 2014: Demnach halten sich nur 8 Prozent der Kollegen streng an die Fachinformation der Hersteller.

„Patienten bekommen damit Medikamente, die eigentlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen“, sagt Stadler. Dabei könne niemand für die Sicherheit und Wirksamkeit garantieren. Laut Professor Dr. Irene Krämer von der Apotheke der Universitätsmedizin Mainz ist es zwar möglich, die Haltbarkeiten länger auszureizen. Legal und im Sinne der Patienten sei das aber nicht. Ihr Kollege Dr. Tilman Schöning von der Apotheke der Uniklinik Heidelberg fordert deshalb, dass Hersteller schon für die Zulassung ihrer Arzneien deren tatsächliche Haltbarkeit prüfen und diese angeben müssen.

Im SZ-Beitrag wird auch auf die aktuellen Zyto-Ausschreibungen verwiesen, die das Problem noch verschärfen könnten: „Europaweit kann man innerhalb der kurzen Haltbarkeitszeiten doch gar nicht liefern“, sagt Stadler. „Dadurch wird der Preisdruck noch erhöht und der Anreiz, die Zytostatika auch über die Haltbarkeit hinaus zu benutzen.“

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