Sterilrezepturen

Union prüft Zyto-Ausschreibungen

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Berlin -

Die Union wird sich kritisch mit dem Thema Ausschreibungen in der Zytostatika-Versorgung auseinander setzen. Das versprach die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Maria Michalk (CDU), den Mitgliedern des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) auf deren Jahrestagung. Schon in der kommenden Woche werde sich die Arbeitsgruppe Gesundheit der Union ernsthaft mit dem Thema befassen, so Michalk. Ganz abgeschafft werden die Ausschreibungen der Kassen in diesem Bereich aber wohl nicht.

Lange Transportwege sieht Michalk nicht als das vordergründige Problem. Aber es sei wichtig, dass die Patienten Vertrauen in die Einrichtung hätten, die sie versorge und nicht „nehmen müssen, was sie kriegen“. Dazu gehört aus Sicht der CDU-Abgeordneten auch die Betreuung durch die Apotheke. Es müsse in der Fläche Zytostatika-Apotheken geben, damit eine ganzheitliche Betreuung gewährleistet sei.

Der Forderung des VZA, Ausschreibungen komplett zu verbieten, folgt Michalk allerdings nicht: Sie könne nicht unterschreiben, dass Ausschreibungen im Dienstleistungsbereich gar nichts zu suchen hätten. „Ich stehe zu mehr Wettbewerb, aber die Auswüchse sind zu hinterfragen“, so Michalk.

Sie nannte beispielhaft die Hilfsmittelversorgung. Auch hier habe das System ungewollte Blüten getrieben. Und auch in diesem Bereich müsse die Versorgung „möglichst wirtschaftlich sein, nicht möglichst billig“. Die Koalition habe an dieser Stelle bereits reagiert. Deswegen sei es gut, dass der VZA sich bemerkbar mache und auf die Sorgen der Zyto-Apotheker hinweise. „Das ist wie auf der Kinderstation: Wer nicht schreit, wird auch nicht gewickelt“, sagte sie zum Abschied scherzhaft und fügte augenzwinkernd hinzu: „Das bedeutet aber nicht, dass jeder eine goldene Windel bekommt.“

VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim betonte dagegen, dass es bei Arzneimitteln aus gutem Grund ansonsten keine Ausschreibungen auf Apothekenebene gebe. „Dass es sie ausgerechnet bei den sensibelsten Medikamenten geben soll, kann man nicht verstehen“, so der VZA-Präsident. Die Folgen seien Oligopolisierungen wie bei den Hilfsmitteln und letztlich ein Qualitätsverlust in der Versorgung.

Denn die Folgen einer Ausschreibung sind laut Peterseim immer irreversibel. Ein Apotheker, der von der Versorgung ausgeschlossen werde, müsse Mitarbeiter entlassen und die Infrastruktur zerstören. „Das ist unumkehrbar, diese Leistung kann nicht wieder aufgebaut werden“, warnte der VZA-Präsident. Die Freiberuflichkeit gehe dabei leider unter.

Michalk teilt die Einschätzung Peterseims, dass viele Apotheken bei den Ausschreibungen nicht mehr mitbieten könnten oder wollten. Die CDU-Abgeordnete kritisiert, dass kapitalträchtige Unternehmen „schleichend, aber systematisch“ Angebote machen können, die zu Monopolen führen und so die Versorgung gefährden könnten. Hier will die Union Michalk zufolge nach Lösungen suchen.

Zuvor hatte Peterseim in seiner nachdenklichen Begrüßungsrede über seine Enttäuschung über das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Nullretaxationen bei den Zyto-Verträgen der AOK Hessen berichtet: „Das hat mich ungeheuer betroffen gemacht, auch im Hinblick auf den Rechtsstaat“, so Peterseim. Schließlich sei die freie Apothekenwahl sowohl in der Ausschreibung genannt gewesen, als auch in der Gesetzesbegründung. Laut dem BSG gebe es dieses Wahlrecht nicht.

Dabei lernten die Apotheker ganz zu Beginn ihres Studiums, dass sie jeden Patienten versorgen müssten, der zu ihnen in die Apotheke kommt. Der Kontrahierungszwang sei in diesem Fall sogar ausdrücklich von der zuständigen Aufsichtsbehörde angeordnet worden. Auch das habe das BSG anders bewertet, kritisiert Peterseim. Für die retaxierten Apotheke habe das Urteil ruinöse Folgen, die AOK habe dagegen einen Teil ihrer Versicherten zwei Jahre lang gratis versorgt.

Nach der Entscheidung des BSG hatte die Kasse damit begonnen, insgesamt 15 Millionen Euro bei den betroffenen Apothekern einzuziehen – in Raten. Einige Apotheker hatten mit der AOK sogar schon vor der Gerichtsverhandlung im November einen Deal geschlossen, mit dem sich beide Seiten abgesichert hatten: Die Apotheker bekommen nicht den vollen Betrag abgezogen, die AOK hätte im Fall einer Niederlage vor dem BSG einen Abschlag auf die zu erstattenden Rezepturen erhalten. Über die Höhe der jeweiligen Abschläge wurde Stillschweigen vereinbart.

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