Sterilrezepturen

Hilfstaxe: Abschlag gegen Ausschreibungen

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Berlin -

Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Änderung der Hilfstaxe geeinigt: Die Rabatte, die Apotheken auf generische zytostatische Wirkstoffe geben müssen, steigen demnach auf 30 Prozent. Im Gegenzug werden der Abschlag für nicht austauschbare Präparate gestrichen und der Arbeitspreis erhöht. Die Änderungen sollen im September in Kraft treten.

DAV und GKV-Spitzenverband hatten bereits Ende Juli über die Anpassung der Hilfstaxe verhandelt. Die Änderungen standen jedoch noch unter Gremienvorbehalt. Der DAV hat in der vergangenen Woche in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung über den Vertrag abgestimmt, und auch die Kassen haben die Änderungen dem Vernehmen nach bereits abgenickt. Beim GKV-Spitzenverband wollte man sich dazu aber noch nicht äußern.

Die Neufassung der Hilfstaxe sieht höhere Rabatte für generische Zytostatika-Substanzen vor. Statt wie bislang 25 Prozent sollen die Apotheken den Kassen künftig einen Abschlag von 30 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis gewähren. Für Docetaxel und Paclitaxel wurde der Rabatt auf 46 Prozent festgelegt.

Der Rabatt von 1 Prozent für patentgeschützte Wirkstoffe und Fertigarzneimittel, an deren statt kein alternatives Medikament abgegeben werden kann, fällt hingegen weg. Ausgenommen ist der Bereich der Ernährungslösungen. Der Arbeitspreis für die Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Zubereitungen steigt um zwei Euro auf 81 Euro, für die Herstellung parenteraler Lösungen mit monoklonalen Antikörpern um vier Euro auf 71 Euro.

Seit 2009 unterliegen die Preise für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen nicht mehr dem einheitlichen Abgabepreis. Apotheker können seitdem mit den Herstellern Rabatte aushandeln. Über die Hilfstaxe versuchen die Kassen, möglichst viele dieser Nachlässe zurückzuholen.

Beim DAV sieht man sich in der Pflicht, realistische Preise abzubilden. DAV-Chef Fritz Becker hatte im Mai erklärt, die Hilfstaxe müsse so angepasst werden, dass Krankenkassen keine Vorteile in Ausschreibungen sähen. Einkaufsvorteile, die große Strukturen begünstigen, sind daher im Zweifelsfall ein Wettbewerbsnachteil für die Apotheken vor Ort.

Eine Garantie, dass die Kassen auf Ausschreibungen verzichten, gibt es mangels Weisungsrecht des GKV-Spitzenverbands aber nicht. Alternativ müsste der Gesetzgeber den Ausschreibungen einen Riegel vorschieben.

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