BMG: Keine Gefahr durch Zyto-Ausschreibungen Julia Pradel, 28.04.2016 17:59 Uhr
Ausschreibungen über Zytostatika sind umstritten. Apotheker und Mediziner sehen sie kritisch, für die Krankenkassen sind sie ein willkommenes Sparinstrument. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält solche Vereinbarungen für ein probates Mittel: „Gründe für eine Gefährdung der Arzneimittelversorgung krebskranker Patienten durch Zytostatika-Ausschreibungen werden derzeit nicht gesehen“, schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) an Kathrin Vogler, die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken.
Vogler hatte sich erkundigt, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die Zahl der Zytostatika-herstellenden Apotheken in den vergangenen fünf Jahren habe. Außerdem sollte sich die Regierung zu der Befürchtung äußern, die AOK gefährde mit ihrer jüngsten Zytostatika-Ausschreibung die nahe und flexible Versorgung Schwerstkranker.
Für Widmann-Mauz ist die Sache eindeutig: Da die anwendungsfertigen Zubereitungen – unabhängig davon, welche Apotheke sie herstelle – zeitnah an den Arzt abgegeben würden, gebe es keine Gründe für eine Gefährdung.
Der Gesetzgeber habe den Krankenkassen ermöglicht, die Versorgung mit individuell hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimittel in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung durch Verträge mit Apotheken sicherzustellen, führt Widmann-Mauz aus. „Ausschreibungen sind ein Anreiz für die Vertragsparteien zur wirtschaftlichen Versorgung.“ Vertragsärzte und Apotheker müssten sich daher an diese Selektivverträge halten, betont Widmann-Mauz mit Blick auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) im November 2015.
Zur Zahl der Zyto-Apotheken liegen der ABDA laut Widmann-Mauz keine systematisch erhobenen Daten vor. „Die ABDA geht davon aus, dass sich die Anzahl der Zytostatika-herstellenden Apotheken innerhalb der vergangenen fünf Jahre von 400 auf schätzungsweise 300 verringert hat“, schreibt sie. „Nach Erkenntnissen der ABDA ist die flächendeckende Versorgung dadurch nicht gefährdet.“
Vogler kann diese Einschätzungen nur bedingt teilen: „Es zeigt sich immer wieder: Preiswettbewerb mittels Ausschreibungen und Selektivverträgen verschlechtert die Versorgung und dünnt die Anbieterlandschaft aus.“ Aus Sicht der Linken seien Ausschreibungen und Selektivverträge, bei denen es ausschließlich um den niedrigsten Preis gehe, der falsche Weg. Qualität und flächendeckende Versorgung könnten dabei auf der Strecke bleiben. „Darum werde ich die Situation mit meiner Fraktion weiterhin aufmerksam im Auge behalten, damit die Bundesregierung nicht erst dann handelt, wenn es zu spät ist“, kündigte Vogler an.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk (CDU), hatte bereits angekündigt, dass sich die Arbeitsgruppe Gesundheit der Union ernsthaft mit dem Thema befassen wolle. Es sei wichtig, dass die Patienten Vertrauen in die Einrichtung hätten, die sie versorge, und nicht „nehmen müssen, was sie kriegen“, sagte sie Anfang April auf der Jahrestagung des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA). Ganz abgeschafft werden sollen die Ausschreibungen aber wohl nicht: „Ich stehe zu mehr Wettbewerb, aber die Auswüchse sind zu hinterfragen“, so Michalk.
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), forderte die Kassen beim DAV-Wirtschaftsforum auf, auf Ausschreibungen bei Zytostatika zu verzichten. Zytostatika seien für Rabattverträge nicht geeignet. „Die Krankenkassen haben hier leider jedes Maß verloren“, so Becker. Dadurch werde die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von Krebspatienten gefährdet. Von der Politik forderte Becker dazu entsprechende Gesetzesänderungen: „Wir brauchen Taten, um diese Versorgung zu sichern.“
Unterstützung bekam er von Georg Baum, dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Das sind Dinge, die patientennah organisiert werden müssen, denn der Laborwert kann auch in letzter Minute noch zu Änderungen der Medikation führen.“ Er warnte, dass sich durch die Ausschreibungen Oligopole bilden könnten, denen die Apotheker chancenlos gegenüber stünden.
„Apotheker statt industrielle Oligopole“ muss aus Baums Sicht die Devise sein. Er schlug daher vor, gemeinsam mit den Apothekern beim Gesetzgeber dafür zu werben, Ausschreibungen kritisch zu sehen – auch in anderen Bereichen, wie etwa bei Hilfsmitteln. Becker hatte er da ganz auf seiner Seite.