AMG-Novelle

Sterilrezepturen aus der Klinikapotheke

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Berlin -

Bislang dürfen Klinikapotheken ohne Herstellungserlaubnis lediglich Zytostatikazubereitungen für öffentliche Apotheken und für andere Krankenhausapotheken herstellen. Doch schon seit längerem wollen die Klinikapotheker analog auch andere Sterilrezepturen im Auftrag anfertigen dürfen. Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) will seine Forderung noch in der AMG-Novelle unterbringen.

 

Die tägliche Praxis zeige, dass sich der Bedarf an speziellen, aufwändig herzustellenden Rezepturen nicht auf Zytostatika beschränke, begründet der ADKA seine Forderung. Meist würden Zubereitungen für die parenterale Ernährung, etwa für pädiatrische Patienten, sowie für die parenterale Schmerztherapie von Palliativpatienten nachgefragt.

Bereits heute sei die Rezepturherstellung durch Klinikapotheken für andere Apotheken nicht selten „zur Sicherstellung der Patientenversorgung“ unumgänglich. Auf Dauer bedürfe diese pragmatische, kollegiale Unterstützung einer rechtlichen Basis, so der Verband weiter. Eine direkte Versorgung ambulant behandelter Patienten werde dagegen nicht angestrebt.

Am vergangenen Freitag konnte der ADKA einen ersten Erfolg für sich verbuchen: Der Bundesrat fordert in seinem Beschluss zur AMG-Novelle, dass nicht nur Zytostatikazubereitungen, sondern auch „andere Zubereitungen zur parenteralen Anwendung“ von Apotheken für Apotheken hergestellt werden können. Die Länderkammer führte zur Begründung an, dass die Herstellung aufgrund der besonderen Anforderungen an Räume, Einrichtung und Personal nur von wenigen, spezialisierten Apotheken durchgeführt werden könnten.

 

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