Im Streit um die Zyto-Ausschreibung der AOK-Hessen haben die Apotheker in einem zweiten Verfahren recht bekommen: Das Sozialgericht Marburg hat – wie zuvor das Sozialgericht Darmstadt – entschieden, dass es keine gesetzliche Grundlage für eine Beschränkung des Patientenwahlrechts gibt. Die Kasse darf daher Ärzte nicht dazu verpflichten, Zytostatika nur bei bestimmten Apotheken zu beziehen.
Geklagt hatte auch in diesem Fall ein Apotheker, der von der Kasse retaxiert wurde. Er hatte Zytostatika abgegeben, obwohl er keinen Vertrag mit der AOK abgeschlossen hatte. Vier Verfahren sind noch bei den Sozialgerichten Frankfurt, Kassel und Darmstadt anhängig. Weitere Apotheker haben Kanzleien damit beauftragt, Klagen gegen die Retaxationen für Dezember einzureichen.
Für das erste Quartal hat die AOK unterdessen im Juni erneut die Rechnungen von Apothekern gekürzt, die Zytostatika abgegeben haben, ohne einen Vertrag mit der Kasse geschlossen zu haben. Insgesamt 14 Apotheken wurden laut HAV in Höhe von mehr als 3 Millionen Euro retaxiert. Am Dienstag hat der HAV die Einsprüche gegen diese Rechnungskürzungen bei der Kasse eingereicht.
Das Sozialgericht Darmstadt hatte Ende August die Zyto-Verträge unter Verweis auf die freie Apothekenwahl gekippt. Beim Hessischen Apothekerverband (HAV) war man zufrieden: „Mit dieser Entscheidung hat das Gericht das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verteidigt und die AOK Hessen klar in ihre Schranken verwiesen“, sagte HAV-Chef Dr. Peter Homann. Der Verband hatte im Mai einen Nachtragshaushalt von 15.000 Euro beschlossen, um finanziell für den Rechtsstreit gewappnet zu sein.
Je nachdem, wie die Urteilsgründe aussehen, könnte der Fall direkt vor das Bundessozialgericht (BSG) gehen – die Richter in Darmstadt haben die Sprungrevision zugelassen. Die Apotheker haben ein Interesse an einer schnellen Klärung, denn die Rechnungskürzungen sind existenzbedrohend.
Den Verträgen droht aber auch das wirtschaftliche Aus: Ursprünglich hatte die AOK 22 Lose an insgesamt zwölf Apotheken vergeben. Zwei Apotheker haben ihre Exklusivverträge bereits im Sommer gekündigt: Die Lahn-Apotheke in Marburg hatte das Fachlos Gießen Ende Juni zurückgegeben, kurz darauf kündigte auch die Aesculap-Apotheke in Marburg ihren Vertrag für das Stadtgebiet.
Inzwischen wurden laut HAV drei weitere Lose zurückgegeben – weitere Apotheker prüfen demnach noch, ob sie ihre Verträge kündigen.
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