Die Apotheker wollen die Anfertigung von Sterilrezepturen nicht
Herstellbetrieben wie ZytoService, GHD oder Fresenius überlassen. Die
Kollegen aus den Kliniken bieten schon lange an, als Lohnhersteller für
Offizinapotheken aktiv zu werden. Nachdem mit der
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) die Anforderungen an Zytoapotheken
noch einmal gestiegen sind, kommt Fahrt in die Sache. In ihrer
Stellungnahme zur AMG-Novelle spricht sich die ABDA für eine solche
Regelung aus.
Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) hatte bereits 2010 vorgeschlagen, nicht nur Zytostatika-, sondern auch andere Spezialrezepturen auf Bestellung für Offizinapotheken herzustellen. Denn laut geltendem Recht ist diese Form der Aushilfe unter Kollegen nur bei klassischen Chemotherapien erlaubt.
Nach der Forderung der Krankenhausapotheker sollen alle Rezepturen in Lohnherstellung angefertigt werden dürfen, die steril herzustellen sind und krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe beinhalten. Der Bundesrat hatte sich bereits vor einem Jahr in seinem Beschluss zur damaligen AMG-Novelle einen entsprechenden Passus stark gemacht, allerdings am Ende ohne Erfolg.
Die ABDA fordert nun pünktlich zur nächsten Runde ebenfalls eine gesetzliche Klarstellung, dass die Anfertigung aller „zwingend aseptisch herzustellender Arzneimittel, die nicht im Endgefäß sterilisiert werden können, sowie anwendungsfertiger Parenteralia“ delegiert werden kann.
Nach der neuen ApBetrO dürften Apotheken ohne separaten Raum solche Spezialrezepturen nicht mehr herstellen. In Rheinland-Pfalz und Brandenburg gebe es keinen einzigen Herstellbetrieb, argumentiert die ABDA. Wenig besser sehe die Situation in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg aus – was allerdings bekanntlich zumindest im Fall der beiden Stadtstaaten nicht richtig ist.
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