Sterilrezepturen

ABDA: Hilfstaxe sticht Selektivverträge

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Berlin -

Ab der kommenden Woche gilt die neue Hilfstaxe: Apotheken müssen den Kassen dann mehr Rabatt auf Ausgangsstoffe zur Zytostatikaherstellung geben, im Gegenzug wurde der Arbeitspreis erhöht. Der Branchenverband VZA klagt über fatale wirtschaftliche Folgen für die Apotheken. Bei der ABDA steht man hingegen zu dem Ergebnis.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband hatten sich bereits Anfang August auf die Änderungen geeinigt, Mitte des Monats stimmten die Gremien der Apotheker und Krankenkassen zu. Die Kassen sparen laut ABDA 55 Millionen Euro pro Jahr ein, weil die von den Herstellern erzielten Einkaufsvorteile bei den Ausgangsstoffen durch die Apotheken weitergegeben würden. Das Honorar der Apotheken hänge damit künftig stärker von der Arbeitsleistung bei der Herstellung ab als vom Wareneinsatz.

Aus Sicht der ABDA wird mit der neuen Hilfstaxe die flächendeckende Versorgung von schwerkranken Patienten mit individuell angefertigten Krebsmitteln und Schmerzlösungen weiter gestärkt. Das Einsparpotenzial der neuen Verträge sei höher als bei regionalen Selektivverträgen.

Die neue Hilfstaxe sichere und stärke eine hochwertige und flächendeckende Versorgung von Krebspatienten und anderen Schwerkranken, sagt DAV-Chef Fritz Becker. „Alle dafür qualifizierten Apotheken können somit auch alle gesetzlich versicherten Patienten versorgen.“

Das kommt aus seiner Sicht den Patienten zugute: „Exklusivausschreibungen einzelner Kassen, die aus reinen Kostengründen eine einzelne Apotheke in einem großflächigen Gebiet zum Monopolisten machen, sind eine schlechte Alternative für eine wohnortnahe Versorgung schwerkranker Menschen.“

Becker zufolge werden die tatsächlichen Arbeitsleistungen der Apotheker zwar besser, aber immer noch nicht ausreichend honoriert. „Die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Die Arbeit der Apotheken, die Spezialrezepturen herstellen, muss in Zukunft besser gewürdigt und angemessener vergütet werden.“

Anfang Juli war bereits eine Änderung der Hilfstaxe in Kraft getreten, nach der das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) eine zentrale Verwurfsprüfung aller nicht verwendeten Anbrüche von Ausgangsstoffen durchführt.

Durch die Hilfstaxe haben die Kassen nach Angaben der ABDA bislang mehr als 420 Millionen Euro gespart. Von den nun vereinbarten Einsparungen in Höhe von 67 Millionen Euro kommen den Kassen demnach 55 Millionen Euro zugute, etwa 12 Millionen Euro gehen über den Arbeitspreis zurück an die Apotheker. Das Honorar für Zytostatika steigt auf 81 Euro und für monoklonale Antikörper auf 71 Euro pro Lösung.

Laut ABDA stellen rund 300 Apotheken mehr als 3,2 Millionen Spezialrezepturen wie Zytostatika oder Infusionslösungen zur Schmerztherapie pro Jahr für Kassenpatienten her.

Auf Rezepturen entfielen 2012 laut Arzneiverordnungsreport 2,8 Milliarden Euro und somit 8,4 Prozent des GKV-Arzneimittelumsatzes. Für 4,2 Millionen Sterilrezepturen gaben die Kassen demnach 2,5 Milliarden Euro aus.

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