Zytostatika

VZA: Leitlinie für Zyto-Apotheken

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Berlin -

Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) kritisiert das „ Ausschreibungsunwesen von Krankenkassen bei der Zytostatika-Versorgung“ und fordert ein Verbot von Nullretaxationen. Daneben beschäftigt sich der Verband derzeit mit „Leitlinien einer guten onkologischen Versorgung“, die demnächst vorgelegt werden sollen.

Die Arbeit zu der Leitlinie sei schon weit fortgeschritten, heißt es beim VZA. Im Zentrum der Überlegungen steht demnach die „engagierte ortsnahe und hochwertige Versorgung der Patienten in enger Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Ärzten und den öffentlichen Apotheken“.

Mit Blick auf Rabattverträge begrüßt der Verband die Urteile zur Zyto-Ausschreibung der AOK Hessen: Im vergangenen Herbst hatten die Sozialgerichte Darmstadt und Marburg den beklagten Apothekern, die ohne Vertrag Zytostatika abgegeben hatten, recht gegeben und damit die freie Apothekenwahl bestätigt. Da die Gerichte die Sprungrevision zugelassen haben, wird sich nun das Bundessozialgericht (BSG) mit der Frage beschäftigen. Peterseim erwartet eine Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung. „Gegen den Willen des Patienten geht im Sozialgesetzbuch V nichts“, so der VZA-Präsident. Das sei gut so und dabei müsse es bleiben.

Die hessischen Sozialgerichtsurteile haben laut Peterseim auch deutlich gemacht, dass für alle Apotheken – ob Ausschreibungsgewinner oder nicht – Kontrahierungszwang bestehe. Umso widersinniger seien die Nullretaxationen, die in Hessen einzelne Apotheken inzwischen in siebenstelliger Höhe bedrohten. Daher fordert der VZA im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ein Verbot derselben. Ungeachtet der zeitlich noch nicht absehbaren Entscheidung des BSG gehen laut VZA die Verhandlungen über Streitvereinbarungen mit der AOK Hessen weiter.

Der VZA beteiligt sich auch weiterhin an den Verhandlungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband über die Zytostatika-Abrechnung. Neben VZA-Vizepräsident Dr. Michael Heinisch gehört künftig auch Vorstandsmitglied Kerstin Harder der DAV-Verhandlungskommission an. Peterseim erklärte, der VZA verfüge als Verband hochgradiger Spezialisten über eine weitreichende Marktkenntnis und umfassendes Know-how über die Herstellung und Abrechnung von parenteralen Zubereitungen.

Der VZA-Präsident forderte in den Vereinbarungen mit den Kassen künftig Regelungen über nicht patentgeschützte Referenzarzneimittel und deren Biosimilars, über die Haltbarkeit von Wirkstoffen und über die Beseitigung unterschiedlicher Interpretationen der Anlage 3 durch verschiedene Krankenkassen. Außerdem sprach sich Peterseim für eine deutlich erhöhte Herstellungs- und Dienstleistungsvergütung für Zytostatika und einem Verbot von Ausschreibungen aus.

Peterseim warnte vor einer Geringschätzung der Leistungserbringer. „Wir werden alle alt und krank und brauchen Versorger, die begeistert ihre Arbeit tun.“ Sonst würden die Patienten ein Problem bekommen. Wenn heute nach Umfragen ein großer Teil der niedergelassenen Ärzte ohne Freude ihre Arbeit verrichte, dann müsse das alle politisch Verantwortlichen alarmieren.

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