Sterbehilfe

Sterbehilfeverbot vertagt

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Angesichts juristischer Bedenken und erregter Debatten hat der Bundesrat seine Gesetzesinitiative zur Bestrafung der gewerbsmäßigen Sterbehilfe vertagt. Mit breiter Mehrheit verabschiedete die Länderkammer am Freitag stattdessen einen Entschließungsantrag. Darin heißt es lediglich, noch in diesem Jahr solle ein entsprechender Straftatbestand geschaffen werden. Der Gesetzentwurf aus Hessen, Thüringen und dem Saarland, gegen den es juristische Bedenken gab, wurde hingegen vorerst zurückgestellt.

Umstritten war vor allem das Vorhaben, schon die bloße Gründung eines Vereins zu bestrafen, der Menschen die Gelegenheit zur Selbsttötung bieten will. Nach dem Entschließungsantrag, der letztlich von 14 Bundesländern mitgetragen wurde, soll dieser Punkt noch einmal geprüft werden. Lediglich Nordrhein-Westfalen und Berlin stimmten nicht für das Papier.

Die große Mehrheit der Bundesbürger lehnt das bestehende grundsätzliche Verbot aktiver Sterbehilfe ab. Bei einer Emnid-Umfrage für den Fernsehsender N24 sprachen sich nur 13 Prozent dafür aus. Dagegen wünschten sich 55 Prozent, dass jeder Mensch frei entscheiden kann, ob er sein Leben beenden will und wessen Hilfe er dazu sucht.

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