Sterbehilfe

Abgeordnete wollen Suizidbeihilfe beschränken

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Berlin -

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus allen Fraktionen will jede geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe unter Strafe stellen. Durch ein Gesetz wollen die Parlamentarier verhindern, dass es zu einem ungewünschten gesellschaftlichen Gewöhnungseffekt kommt. Die Palliativverbände sehen mit dem Entwurf ihre Forderungen weitestgehend erfüllt.

Der Gesetzentwurf von Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken richtet sich gegen „Vereine oder einschlägig bekannte Einzelpersonen“, die Beihilfe zum Suizid – etwa durch Beschaffung eines Medikamentes – anbieten. Der Entwurf „kriminalisiert ausdrücklich nicht die Suizidbeihilfe, die im Einzellfall in einer schwierigen Konfliktsituation gewährt wird“, hieß es bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs. Ein Suizidversuch oder die Teilnahme an einem Suizid(-versuch) sollen straffrei bleiben.

Die Abgeordneten wollen sich mit ihrer Initiative von anderen angekündigten Entwürfen abgrenzen, die etwa eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids vorschlagen. Die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese erklärte: „Mit dem Gesetzentwurf beschreiten wir einen Weg der Mitte.“ Nach den Worten der Grünen-Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg ist die Neuregelung der Sterbehilfe nur ein Teilaspekt der Versorgung schwerst- und sterbenskranker Menschen in einer alternden Gesellschaft. „Wir wollen nicht, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen“, sagte Kathrin Vogler von der Linken.

Es ist der erste öffentlich gemachte Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe. Mehrere interfraktionelle Gruppen wollen in den nächsten Tagen ebenfalls einen eigenen Entwurf vorlegen. Parallel dazu erarbeitete Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen Gesetzentwurf zur besseren Betreuung schwerst- und sterbenskranker Menschen in der Palliativmedizin und der Hospizbewegung. Die Gruppenanträge sollen Anfang Juli erstmals im Bundestag behandelt werden.

Die Deutsche Palliativstiftung (DPS) sieht in dem Entwurf alle ihre Forderungen in Bezug auf eine gesetzliche Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung erfüllt. „Der aktuelle Gesetzentwurf gegen eine Erleichterung von Selbsttötung ist der Königsweg“, sagte der Vorstandsvorsitzende Thomas Sitte.

Die Stiftung fordert seit Jahren, dass jede organisierte Förderung der Selbsttötung verboten werden müsse, da sie Selbsttötungen nicht vorbeuge, sondern fördere. Auch heute schon gelte: Wenn eine Patientenverfügung vorliege, dürfe niemand gegen seinen Wunsch am Leben erhalten werden. Gleichzeitig müsse jedoch weiter gelten, dass kein menschliches Leben aktiv beendet werden dürfe.

Nun sind aus Sicht der Stiftung die Ärztevertreter gefordert. Sie müssten sicherstellen, dass das Berufsrecht in dieser grundlegenden Fragen in allen Bundesländern einheitlich sei. Sowohl Bürger als auch Palliativexperten und Ärzte müssten verstehen, was erlaubt ist und wo die Grenzen liegen.

Auch der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) begrüßt den Gesetzentwurf. Dieser ziele anders als der nicht weiter verfolgte Entwurf von 2012 nicht nur auf kommerzielle Formen der Suizidbeihilfe. Allerdings hat der DHPV Vorsitzende Professor Dr. Winfried Hardinghaus Zweifel, ob der im Entwurf verwendete Begriff „geschäftsmäßig“ von der Bevölkerung verstanden wird. „Wir sprechen hier von den organisierten Formen der Suizidbeihilfe“, sagte er. Außerdem forderte Hardinghaus ein Werbeverbot für die gewerbliche Suizidbeihilfe.

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