Die Erstellung von Medikationsplänen für multimorbide Patienten ist nach Einschätzung des Deutschen Caritasverbands ein sinnvoller Beitrag zum Medikamentenmanagement. Dreh- und Angelpunkt sei dabei „ohne Zweifel“ der Hausarzt, heißt es in einer Stellungnahme zum E-Health-Gesetz. Aber auch die Apotheker sollten eingebunden werden.
Die Probleme der Polymedikation seien vielschichtig und erforderten differenzierte Lösungsansätze, so die Caritas. Daher sei die Erstellung eines Medikationsplans durch den Hausarzt – oder auch einen anderen Facharzt – ein wesentlicher Beitrag zur Lösung des Problems. Aus diesem Grund geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nach Einschätzung des Verbands auch in die richtige Richtung.
Außerdem spricht sich die Caritas „dringend“ dafür aus, die Apotheker bei der Prüfung des Medikationsplans mit ins Boot holen. Bei der Gabe von drei Arzneimitteln und mehr müsste der Medikationsplan „regelhaft von der Apotheke pharmakologisch auf Wechselwirkungen“ geprüft werden, so eine Forderung der Caritas.
Der Wohlfahrtsverband unterstützt daher einen entsprechenden Verstoß des Bundesrates, dass der Medikationsplan auch durch die Apotheke erstellt werden kann. Denn dort lägen in der Regel alle Informationen über die verordneten Medikamente vor.
Die Caritas fordert zudem, dass die Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und Apothekern verbessert werden müsse. Denn das Modell „Optimierte Arzneimittelversorgung für stationäre Pflegeeinrichtungen“ der AOK Nordost habe gezeigt, dass die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen mit Pflegeeinrichtungen die Rate vermeidbarer Nebenwirkungen von Arzneimitteln bei den Senioren um bis zu 90 Prozent und die Sturzrate um bis zu 60 Prozent reduziert werden konnte.
Zwischen 2011 und 2013 waren laut Caritas vier stationäre Pflegeeinrichtungen in Berlin sowie Ärzte, Apotheker und geriatrische Pharmazeuten an dem Projekt beteiligt. Sie führten bei den geriatrischen Patienten ein Risikoscreening durch und optimierten den Arzneimitteleinsatz in einem vierteljährigen Zyklus.
Bevor das E-Health-Gesetz in der kommenden Woche in die öffentliche Anhörung geht, spricht sich die Caritas auch dafür aus, dass Modellvorhaben zum Medikationsmanagement nicht behindert werden dürften. Damit stellt sich der Verband hinter eine weitere Forderung des Bundesrates. Als Beispiel für solche Modellvorhaben nennt die Caritas die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARNIM), die auf ein Medikationsmanagement via elektronischer Datenübermittlung abziele.
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