Ab Samstag: Mehr Geld für Apotheker APOTHEKE ADHOC, 09.05.2017 18:01 Uhr
Das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) steht kurz vor Inkrafttreten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz am 4. Mai unterzeichnet, am 13. Mai soll es im Bundesgesetzblatt erscheinen. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundespräsidialamts. Am Tag danach treten die neuen Regelungen in Kraft.
Der Bundesrat hatte das AM-VSG am 31. März gebilligt. Es sieht 100 Millionen Euro Honorarerhöhung für die Apotheker vor. Im Gesetz enthalten sind eine bessere Vergütung für Rezepturen und den BtM-Dokumentationsaufwand. Fertigarzneimittel und Standard-Rezepturarzneimittel werden beim Festzuschlag und beim Apothekenabschlag gleichgestellt. Die Kassen zahlen künftig für Standardrezepturen einen Fixzuschlag von 8,35 Euro. Bei der Abgabe von Betäubungsmitteln werden 2,91 Euro fällig.
Die Erhöhung des Rezepturhonorars summiert sich auf 70 Millionen Euro, allerdings inklusive Mehrwertsteuer auf Kassenseite. Die Anhebung des BtM-Honorars von 26 Cent auf 2,91 Euro ergibt in der Summe nochmals rund 30 Millionen Euro. Allerdings: Auf das Rezepturhonorar wird der Kassenabschlag von 1,77 Euro fällig. Neben dem Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro werden die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht.
Mit Inkrafttreten beginnt die Restlaufzeit der exklusiven Zyto-Verträge der Kassen. Diese läuft drei volle Monate, also bis Ende August. Trotz anders lautender Vorgaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben mehrere Krankenkassen angekündigt, ihre Verträge in der Übergangszeit notfalls mit Retaxationen durchzusetzen.
Die Gesundheitspolitiker der Koalition waren sich beim Streit um das AM-VSG entgegengekommen. Die SPD verzichtete auf ihre Forderung nach einer niedrigen Umsatzschwelle bei neuen Arzneimitteln. Die CDU gab beim Thema Vertraulichkeit nach. Der Kompromiss sieht vor, dass es – anders als im Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgesehen – keine Umsatzschwelle für neue Medikamente im ersten Jahr nach der Markteinführung gibt, ab der die Preise auf einen niedrigeren Wert abgesenkt werden müssen. Gröhe hatte 250 Millionen Euro vorgesehen. Jetzt können die Hersteller wie bislang im ersten Jahr der Markteinführung den Preis ohne Umsatzdeckel festlegen. Mit dieser Regelung konnte sich die Union behaupten.
Das Preismoratorium für Arzneimittel soll dagegen wie geplant über 2017 hinaus verlängert werden. Die Hersteller bekommen Medikamente damit weiterhin nur auf dem Stand des Jahres 2009 erstattet. Das Moratorium gilt nun bis 2022 weiter. Vereinbart wurde nach Angaben Lauterbachs zudem eine Meldepflicht für nicht lieferbare Arzneien im Krankenhaussektor. Das AM-VSG ist im Wesentlichen aus dem mehrjährigen Pharmadialog der Bundesregierung mit den Arzneimittelherstellern und der Wissenschaft hervorgegangen.