Niedersachsen

Klinikpharmazie: Kein Apotheker ohne Apotheke

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Berlin -

Die rot-schwarze Koalition in Niedersachsen will als Konsequenz aus der Mordserie des Pflegers Niels H. schnell die schon länger geplanten Stationsapotheker in Krankenhäusern einführen. Nun hat sie einen Entwurf der Novelle zum Krankenhausgesetz vorgelegt. Allerdings hat sie den ursprünglichen Gesetzentwurf überarbeitet. Die Änderungen stoßen in Apothekerkreisen auf Kritik.

Die Mordserie in Delmenhorst und Oldenburg, begangen vom ehemaligen Krankenpfleger Niels H. Anfang der 2000er Jahre, führte zu einem Umdenken im niedersächsischen Gesundheitsministerium: Um derartige kriminelle Handlungen an Kliniken zu verhindern, sollen mehr Apotheker auf niedersächsischen Krankenhausstationen tätig sein. Bereits die rot-grüne Vorgängerregierung hatte ein neues Krankenhausgesetz geplant. Dieses konnte wegen der vorgezogenen Neuwahl jedoch nicht mehr verabschiedet werden.

Mitte Mai hat die rot-schwarze Landesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der wie geplant die Einführung von Stationsapothekern in Niedersachsen vorsieht. Allerdings hat sie diesen überarbeitet. Der Grund dafür sollen offenbar verfassungsrechtliche Bedenken gewesen sein. Die Änderung stößt in der Apothekerschaft auf Kritik. Der Stein des Anstoßes ist die Regelung, die bestimmt, dass es nun im Verantwortungsbereich des Krankenhauses liegt, einen Stationsapotheker einzusetzen. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Stationsapotheker zum Personal der Krankenhausapotheke beziehungsweise der krankenhausversorgenden Apotheke gehört. Der Arbeitsumfang und demnach auch die Zahl der Stationsapotheker in einer Klinik richtete sich in der alten Fassung nach der Anzahl der Betten. Nun bestimmt das Krankenhaus, wie viele Pharmazeuten benötigt werden und wie hoch die Beratungsintensität ist.

Zu den Kritiker gehört nicht nur der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA), sondern auch die Apothekerkammer Niedersachsen. Bis Ende Juli werde man eine Stellungnahme erarbeiten und sich mit den Änderungen auseinandersetzen, kündigt Kammerpräsidentin Magdalene Linz an. Außerdem würden die Juristen der Kammer derzeit prüfen, ob die von der Regierung angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken begründet seien. Grundsätzlich begrüße die Kammer aber ausdrücklich, dass Stationsapotheker künftig in niedersächsischen Krankenhäusern verpflichtend einzusetzen sind.

Im überarbeiteten Entwurf werden neben den kritisierten Änderungen unter anderem die Tätigkeiten eines Stationsapothekers präzisiert. Sie umfassen demnach „insbesondere das Medikationsmanagement und die Medikationsanalyse“. Das Ziel ist dabei, gemeinsam mit den Ärzten und Pflegekräften „zu einer sicheren, zweckmäßigen sowie wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie und damit zu einer effizienteren Betriebsführung“ beizutragen.

Bei der Aufnahme im Krankenhaus soll der Stationsapotheker den Medikationsplan des Patienten prüfen und gegebenenfalls an die Arzneimittelliste des Krankenhauses anpassen. Während des Aufenthaltes des Patienten auf der Station soll der Apotheker das ärztliche und pflegerische Personal pharmazeutisch beraten. Außerdem muss er dem Gesetzentwurf nach die korrekte Anforderung von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten in der versorgenden Apotheke sicherstellen.

Gleichzeitig schreibt der Entwurf vor, dass ein Apotheker auf den Stationen auf den ordnungsgemäßen Umgang und Verbrauch von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten achten muss. Gegebenenfalls hat er notwendige Maßnahmen zur Patientensicherheit und zur Arzneimittelsicherheit zu veranlassen.

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