Rx-Versandverbot

Startschuss für Ressortabstimmung

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Berlin -

Beim geplanten Rx-Versandverbot beginnt die nächste Phase. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat seinen überarbeiteten Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Geben die Ministerien grünes Licht, kann das Notifizierungsverfahren in Brüssel starten.

Im Dezember hatte Gröhe den ersten Entwurf vorgelegt und zur Frühkoordinierung an Kanzleramt und die Bundestagsfraktionen von Union und SPD geschickt. Ende Januar folgte eine überarbeitete Version, in der insbesondere die Begründung überarbeitet worden war.

Im aktuellen Referentenentwurf hat sich an den geplanten Anpassungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) und Apothekengesetzes sowie des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nichts geändert. Die Absicht bleibt also sehr klar, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.

In der Begründung weist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zusätzlich darauf hin, dass die Preisbindung seit der Zulassung des Versandhandels auch für ausländische Versandapotheken galt – also auch vor der Einfügung des vom EuGH für unanwendbar erklärten Verbots. Dies habe der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe 2012 bestätigt. „Diese Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel als essentieller Bestandteil des Gesamtsystems der sozialen Sicherheit ist nunmehr entfallen.“ Gröhe will daher nicht länger zögern: Ein weiteres Zuwarten sei im Hinblick auf den weiter rückläufigen Trend der Apothekenzahlen nicht angezeigt, heißt es in der Begründung.

Im Rahmen der Ressortabstimmung müssen sich nun die verschiedenen Ministerien zu dem Entwurf äußern. Von Bedeutung sind dabei insbesondere das Justizministerium von Heiko Maas und das Wirtschaftsministerium von Brigitte Zypries (beide SPD). Zuletzt gab es zwar Signale, Gröhes Weg mit zu gehen – allerdings feilschen die Sozialdemokraten offenbar noch um eine Gegenleistung für dieses Zugeständnis.

Fraktionsvize Karl Lauterbach hatte eine generelle Zuzahlungsbefreiung für Chroniker zur Bedingung gemacht. In dieser Woche hatten die Gesundheitsexperten Sabine Dittmar und Dr. Edgar Franke vorgeschlagen, Rx-Boni bis zu einem Euro für die Dauer von zwei Jahren über das Sozialgesetzbuch (SGB V) auch für deutsche Apotheken zu erlauben.

Gröhe braucht eine konsentierte Fassung, da nach dem EU-Notifizierungsverfahren Änderungen nicht mehr möglich sind. Ursprünglich hatte Gröhe das Verfahren bereits Ende Januar starten wollen und aus diesem Grund den Entwurf vor der Ressortabstimmung in die Frühkoordinierung gegeben. Dem Minister läuft die Zeit davon, denn der Bundestag beendet seine Parlamentsarbeit am 30. Juni. Nach der Sommerpause sind keine weiteren Sitzungen mehr geplant. Dann wird Wahlkampf geführt. Für die Umsetzung des Rx-Versandverbots stehen damit nur noch wenige Sitzungswochen zur Verfügung. Das ist ein ambitionierter Zeitplan – selbst wenn sich die SPD doch noch für ein Rx-Versandverbot aussprechen sollte.

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