In den Standesvertretungen der Apotheker stehen in diesem Jahr wichtige Termine an – denn in insgesamt neun Kammern und Verbänden werden die Vorstände neu gewählt. In Thüringen stehen sogar Doppelwahlen an. Den Anfang macht Berlin.
Bis Mittwoch, 12 Uhr, können die Apotheker in der Hauptstadt die Delegiertenversammlung wählen. Diesem Gremium, das anschließend aus seiner Mitte den Vorstand wählt, gehören insgesamt 45 Pharmazeuten und ein Abgesandter der Freien Universität an, derzeit Dr. Peter Witte vom Institut für Pharmazeutische und Medizinische Chemie.
In Berlin stehen insgesamt vier Listen zur Wahl, die „AAA – Allianz aller Apotheker“, „Aktive Apotheker/innen“, „Offizin-Apotheke“ und „Apotheker/-innen aus Wissenschaft, Industrie und Verwaltung“. Je nach Wahlergebnis können die Listen Mitglieder für die Delegiertenversammlung entsenden. Die wählen anschließend den siebenköpfigen Vorstand. Präsident ist derzeit Dr. Christian Belgardt von der Liste „Offizin-Apotheke“. Er ist seit 2007 im Amt und würde im Falle seiner Wahl erneut zur Verfügung stehen.
Als nächstes ist die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) an der Reihe. Dort gibt es keine Listen, die insgesamt 35 Mitglieder der Kammerversammlung werden direkt gewählt. Alle Kammermitglieder können noch bis zum 16. März einen Wahlvorschlag unterbreiten. Die Namen werden anschließend nach einem Losverfahren auf dem Stimmzettel angeordnet. Bis zum 30. März können Apotheker dann ihre Stimme abgeben.
Zum Kammervorstand, der anschließend von der Kammerversammlung bestimmt wird, gehören neben dem Präsidenten, derzeit Ronald Schreiber, und zwei Stellvertretern vier Beisitzer und der Ehrenpräsident Dr. Egon Mannetstätter. Auch Schreiber würde das Amt im Falle seiner Wahl erneut übernehmen.
In Sachsen wird die Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK) in vier Wahlkreisen gewählt. Drei Wahlkreise sind regional, zum vierten gehören alle Apotheker, die nicht in öffentlichen Apotheken tätig sind. Anhand der Wahlkreise verteilen sich die Sitze in der Kammerversammlung: Der Kreis Dresden entsendet 14 und somit die meisten Delegierten, aus den Regionen um Chemnitz und Leipzig kommen jeweils zwölf Apotheker. Die Apotheker, die nicht in öffentlichen Apotheken tätig sind, schicken sieben Vertreter.
Insgesamt werden auf diese Weise 45 Apotheker in die Kammerversammlung gewählt. Der 46. Sitz ist einem Vertreter der Universität Leipzig vorbehalten. Zum Vorstand gehören insgesamt elf Personen, darunter der Präsident. Dieses Amt hat seit 2003 Friedemann Schmidt inne.
In Hamburg wählen die Apotheker den Vorstand der Apothekerkammer direkt per Briefwahl. Insgesamt zwölf Pharmazeuten gehören zu dem Vorstand, Präsident ist derzeit Kai-Peter Siemsen. Auch er will erneut antreten. Zur Wahl aufstellen lassen kann sich jeder, Voraussetzung sind fünf Befürworter. Gewählt wird in Gruppen: Die Apothekeninhaber und -pächter wählen aus ihrer Mitte sechs Vorstandsmitglieder, Angestellte in öffentlichen Apotheken entsenden vier Vertreter und jeweils einen Pharmazeuten wählen Apotheker aus Krankenhausapotheken und Apotheker aus Wissenschaft, Industrie und Verwaltung.
Einen festen Termin für den Eingang der Wahlunterlagen hat die Kammer noch nicht festgelegt. Üblicherweise erfolge die Wahlausschreibung nach der Sommerpause, erklärt Geschäftsführer Dr. Reinhard Hanpft. Anschließend könnten sich Kandidaten melden. Gewählt werde in der zweiten Novemberhälfte, Anfang Dezember werden die Stimmen ausgezählt.
In Thüringen wird in diesem Jahr aber nicht nur die Kammerspitze neu besetzt, sondern auch der Verbandsvorstand. Anders als in der Kammer wird der Vorstand nicht per Briefwahl, sondern bei der Mitgliederversammlung gewählt.
In Thüringen findet die Wahl am 7. November statt. Jedes Verbandsmitglied, das komme, könne wählen, erklärt Verbandschef Stefan Fink vereinfacht. In der Regel seien mehr als 100 Apotheker anwesend, das entspreche etwa einem Viertel aller Mitglieder. In der Versammlung würden die Wahlvorschläge für den Vorsitzenden, seine zwei Stellvertreter und den vierköpfigen Beirat gemacht, der dann en bloc gewählt werde. Auch Fink will erneut antreten.
Auch in Nordrhein, Westfalen-Lippe und Mecklenburg-Vorpommern stehen die Verbandschefs zur Wahl, die Verfahren sind nahezu identisch. In Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein kommt die Mitgliederversammlung am 22. April zusammen. Stimmberechtigt ist beim Apothekerverband Nordrhein (AVNR) jedes ordentliche Mitglied, das der Geschäftsstelle spätestens zehn Tage vor der Wahl namentlich gemeldet ist.
Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung von den Delegierten in unmittelbarer, geheimer Wahl durch einfache Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit erfolgt ein zweiter Wahlgang. Kommt es auch dann nicht zu einer Entscheidung, wird gelost. Zum Vorstand des AVNR gehören sieben Mitglieder, Vorsitzender ist derzeit Thomas Preis – auch er will erneut kandidieren.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern besteht der Verbandsvorstand aus sieben Mitgliedern. Vorsitzender ist derzeit Axel Pudimat. In Westfalen-Lippe wird – wie in Thüringen – am 7. November gewählt. Vorsitzender des Apothekerverbands Westfalen-Lippe ist derzeit Dr. Klaus Michels. Beide wollen wieder als Vorsitzende antreten.
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