Drei Fragen an GKV-Spitzenverband

Stackelberg: Große Apotheken müssen Honorar abgeben

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Berlin -

Das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zum Apothekenhonorar ist noch nicht veröffentlicht, doch die Begehrlichkeiten sind geweckt. Für die Kassen steht jedenfalls fest, dass es auf absehbare Zeit keine Honorarerhöhung geben darf. Stattdessen sei eine Umverteilung anzustreben, sagt Johann-Magnus von Stackelberg. Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes wirft der ABDA vor, sich mit ihrer Verweigerungshaltung selbst in diese Lage manövriert zu haben.

ADHOC: Wie ist es möglich, dass auch die Kassen jahrelang nicht bemerkt haben, dass die Apotheken angeblich Milliardensummen zu viel Honorar erhalten haben?
STACKELBERG: Leider hat sich die ABDA stets geweigert, repräsentative Zahlen zu den Einnahmen der Apotheken aus Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung offen zu legen. Selbst der Schiedsstelle hat sie diese Zahlen vorenthalten. Das vom BMWi in Auftrag gegebene Gutachten ist insofern eine Reaktion der Politik auf die Intransparenz der ABDA. Auch der GKV-Spitzenverband hatte in der Vergangenheit wiederholt gefordert, dass valide Daten über die Vergütungssituation erforderlich sind. Die Veröffentlichung des Gutachtens erwarten wir daher mit Spannung.

ADHOC: Welche Konsequenzen ziehen die Krankenkassen aus den bekannt geworden Details des Gutachtens. Muss das Apothekenhonorar gekürzt werden?
STACKELBERG: Die kolportierten Zahlen weisen darauf hin, dass mindestens eine Umstrukturierung der Apothekenvergütung notwendig ist, es jedoch keinesfalls einer insgesamt höheren Honorarsumme bedarf. Die Medienberichte legen nahe, dass es gerade in Ballungsgebieten erhebliche Reserven gibt, während auf dem Land für die Sicherstellung der Versorgung sowie bei der Sicherstellung des Nacht- und Notdienstes an der einen oder anderen Stelle mehr getan werden muss. Das erscheint mir plausibel.

ADHOC: Ist das traditionelle deutsche Apothekensystem mit Apothekenpflicht, Fremd- und Mehrbesitzverbot jetzt noch zu halten?
STACKELBERG: Das Fremd- und Mehrbesitzverbot ist aus unserer Sicht schon lange überholt. Es kommt auf die Qualität der Arzneimittelversorgung und der Beratung an, nicht darauf, dass niemand mehr als vier Apotheken besitzen darf. Der Versandhandel ist eine zeitgemäße Form der Versorgung. Es ist an der Zeit, dass die Apothekerverbände hier mitgestalten, statt nur rückwärtsgewandt auf der Bremse zu stehen.

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