Korruptionsverdacht

Staatsanwaltschaft verteidigt Ärzte-Verfahren

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Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat einen Medienbericht zurückgewiesen, wonach sie rund 10.000 Mediziner unter Manipulationsverdacht nicht verfolgt habe. Es seien im Januar 2009 zwei Verfahren gegen lediglich rund 150 Beschuldigte im Zusammenhang mit Laborabrechnungen eingestellt worden, sagte ein Sprecher.

Das „Handelsblatt“ hatte am Montag berichtet, dass die Anklagebehörde mit Wissen von Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft 10.000 Ärzte unbehelligt gelassen habe und die meisten Fälle „aufgrund der Untätigkeit der Behörde mittlerweile verjährt“ seien.

Vor mehr als fünf Jahren habe die Augsburger Staatsanwaltschaft gegen 151 Beschuldigte, davon 146 Ärzte, wegen des Verdachts der Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit und Betrugs ermittelt, erklärte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. Diese Verfahren seien wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft München I habe hingegen eine andere Rechtsauffassung vertreten. Dort sei angeklagt worden – die Verurteilung eines Mediziners sei 2012 auch vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt worden.

„Unverzüglich nach der Bekanntgabe haben wir die Verfahren wegen des Verdachts des Betrugs wieder aufgenommen“, erklärte Nickolai. Soweit die Fälle noch nicht verjährt gewesen seien, seien die Verfahren dann gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt worden. Hintergrund der fraglichen Fälle waren Speziallaborleistungen.

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