Die Berliner Staatsanwaltschaft hat im vermeintlichen Datenskandal im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anklage gegen die beiden Verdächtigen erhoben. Der Vorwurf lautet Ausspähen von Daten und Vergehen nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Vor mehr als einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen begonnen. Die beiden Angeklagten sollen sich 2006 über das Internet kennengelernt haben. Laut Anklage sollen sie danach vertrauliche Daten aus dem Bereich Apotheken- und Arzneimittel im BMG ausgespäht und wirtschaftlich verwertet haben. Die beiden Männer sollen sich von 2009 bis 2012 in 40 Fällen unbefugt Zugang zu vertraulichen Daten verschafft haben.
Der IT-Mitarbeiter soll „absprachegemäß unter missbräuchlicher Verwendung von Zugangsdaten gezielt die vom angeschuldigten Pharmalobbyisten B. bezeichneten Emailpostfächer bestimmter Personen im BMG, vornehmlich aus dem Leitungsbereich und den einschlägigen Fachreferaten, 'geknackt' haben.“ Der Mitarbeiter soll die Informationen auf CD gebrannt und gegen Geldzahlungen in Höhe von jeweils circa 500 bis 700 Euro weitergeleitet haben.
Laut Anklage wollte sich der Lobbyist mit den ausgespähten Daten vor allem einen Informationsvorsprung in Bezug auf aktuelle Gesetz- und Verordnungsentwürfe des Ministeriums verschaffen.
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