Ärzte-Korruption

Staatsanwalt pocht auf Zyto-Verfahren

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Berlin -

Vereinbarungen zwischen Ärzten und Apothekern über die Zuweisung von Rezepten sind nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) juristisch nur schwer anzugreifen. Weil Ärzte laut dem Obersten Senat des BGH weder Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkassen sind, wurden bundesweit zuletzt zahlreiche Verfahren eingestellt. Auch das Landgericht Mühlhausen (LG) will die Akten schließen – doch die Ermittler wollen sich nicht so schnell geschlagen geben.

 

Ein Zyto-Apotheker aus Niedersachsen soll gemeinsam mit einer Apothekerin aus Thüringen jahrelang einen Arzt bestochen haben. Die beiden Apotheker sollen den Mediziner, der in Thüringen ein Ärztehaus betreibt, bezahlt haben, um im Gegenzug Aufträge für Zyto-Rezepturen zu erhalten. Den Heilberuflern war gewerbsmäßiger Betrug im geschäftlichen Verkehr in elf Fällen vorgeworfen worden.

Während die Staatsanwaltschaft Erfurt die Anklage gegen den Apotheker zurückgezogen hat, soll gegen die Apothekerin weiterhin ermittelt werden. Die Thüringer Pharmazeutin soll dem Mediziner zwischen 2007 und Mitte 2008 insgesamt 116.000 Euro gezahlt haben. Dafür soll der Arzt laut Staatsanwaltschaft „mehr als 50 Prozent“ seiner Rezeptur-Aufträge an die Apothekerin vergeben haben.

Das Landgericht hatte nach der BGH-Entscheidung zwar entschieden, das Verfahren nicht zu eröffnen. Doch die Staatsanwaltschaft Erfurt habe sofortige Beschwerde dagegen eingelegt, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Diese sei unter anderem damit begründet worden, dass zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach dem Apothekengesetz (ApoG) vorliege. Jetzt muss das Oberlandesgericht (OLG) entscheiden, ob das Landgericht ein Verfahren eröffnen muss.

Geschlossen sind die Akten des niedersächsischen Zyto-Apothekers. Er soll mit dem Arzt in Thüringen eine Firma für Immobiliengeschäfte gegründet haben, in die der Pharmazeut 200.000 Euro mehr einbrachte als der Mediziner. Das Landgericht Mühlhausen teilte nun aber mit, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage in diesem Fall zurückgenommen habe.

 

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