Staatsanwalt muss nicht aussagen Alexander Müller, 24.08.2018 14:13 Uhr
Es kommt offenbar nicht darauf an, wie gut ein Staatsanwalt auf ein Strafverfahren vorbereitet ist. Jedenfalls hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Berlin im Prozess um die Datenaffäre des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) einen Antrag der Verteidigung auf Vernehmung des Staatsanwalts abgelehnt. Ansonsten ist wieder nicht viel passiert.
Angeklagt sind ein ehemaliger IT-Administrator des BMG, der E-Mails heimlich kopiert haben soll, und Thomas Bellartz, der diese Daten erworben haben soll. Verhandelt wird seit dem 4. Januar, tatsächliche Beweise für die Tatvorwürfe kamen an nunmehr 25 Verhandlungstagen bislang nicht zur Sprache.
Also wird viel auf Nebenkriegsschauplätzen gestritten. Zum Beispiel immer wieder über die Frage, ob die Ermittler der Polizei oder die Staatsanwaltschaft Details aus dem Verfahren an die Öffentlichkeit gegeben haben. In diesem Zusammenhang kam heraus, dass der Staatsanwalt selbst sehr kurzfristig mit dem Fall betraut wurde. Bellartz‘ Anwalt Professor Dr. Carsten Wegner sieht darin eine Benachteiligung seines Mandanten. Er hatte vor Gericht verschiedene Fragen an die Staatsanwaltschaft gestellt und vom Sitzungsvertreter eine dienstliche Erklärung gefordert, hilfsweise seine Ladung als Zeugen.
Doch das lehnte das Gericht heute ab. Auf Einzelheiten des Kenntnisstandes des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft komme es nicht, begründete der Vorsitzende Richter seinen Beschluss. Es bestünden keine Zweifel, dass die Verhandlung nach den gesetzlichen Maßstäben korrekt besetzt sei. Wegner kündigte an, hierzu bei der kommenden Sitzung erneut Stellung zu beziehen.
Der Richter verlas vier weitere Beschlüsse, die Beweisanträge der Verteidigung wurden jeweils abgelehnt. Wegner wollte Vorgesetzte des leitenden Ermittlers sowie den früher mit dem Fall betrauten Staatsanwalt als Zeugen laden lassen. Doch aus Sicht des Gerichts wird es darauf bei der Beurteilung der Schuldfrage nicht weiter ankommen. Dasselbe gilt für die von der Verteidigung geforderte Herbeiziehung eines Vermerks aus Ermittlerkreisen.
Das Gericht sieht es auch – trotz des belegten Chaos in der Aktenführung der Ermittler – nicht als notwendig an, eine Aktenvollständigkeitserklärung seitens der Staatsanwaltschaft einzufordern. „Das vollständige Vorliegen der Akte kann angenommen werden“, wählte der Richter allerdings eine vorsichtige Formulierung.
Wegner hatte zuvor seinen Antrag unterfüttert, den früher mit dem Fall betrauten Staatsanwalt als Zeugen zu laden. Dieser könne bestätigten, dass von den 2378 im Prozess aufgeführten E-Mails während seiner Ermittlungen keine einzige in der persönlichen oder unternehmerischen Sphäre von Bellartz festgestellt worden sei. „Wir streiten hier auch weiterhin um ein gegenständliches Nichts“, so Wegner.
Dieser Streit wird am 17. September fortgesetzt. Allerdings dürfte es dann noch schneller gehen: Für den Verhandlungstag hat das Gericht offenbar nur eine Viertelstunde vorgesehen. Weitere Zeugen sind derzeit nicht geladen. Es könnte also allmählich Richtung Entscheidung gehen.