Der Prozess um die Datenaffäre des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) biegt auf die Zielgerade ein. Am Ende eines ansonsten wieder weitgehend ereignislosen 35. Verhandlungstages wurden die weiteren Termine festgelegt. Demnach soll die Staatsanwaltschaft schon am 13. März ihr Plädoyer halten. Die Verteidiger möchten voraussichtlich nicht am selben Tag plädieren, sondern erst am folgenden Termin.
Angeklagt sind Christoph H., ein ehemaligen IT-Mitarbeiter im BMG, und Thomas Bellartz. H. wird vorgeworfen, E-Mails und sonstige nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Dateien aus dem Ministerium entwendet zu haben. Der damalige ABDA-Sprecher Bellartz soll diese Informationen dann gekauft haben. Die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin läuft seit über einem Jahr, wobei seit April 2018 keine Zeugen mehr vernommen wurden.
Nachdem monatelang nur über alte Anträge der Verteidigung beraten wurde, ist nun ein Ende in Sicht. Der Vorsitzende Richter teilte den Parteien mit, sich auf die Plädoyers vorzubereiten. Der Staatsanwalt hat den Vortritt, muss sich beim nächsten Termin am 15. Februar aber vertreten lassen. An diesem Tag wird es nur um einen Vorwurf gehen, der allein H. zu Last geklagt wird und mit dem mutmaßlichen Datendiebstahl nichts zu tun hat. Der Staatsanwalt wird demnach am 13. März sein Plädoyer halten.
Rechtsanwalt Professor Dr. Carsten Wegner, Verteidiger von Bellartz, hat bereits angekündigt, die Ausführungen der Staatsanwaltschaft erst in Ruhe prüfen zu wollen und erst beim darauffolgenden Termin zu plädieren. Die Urteilsverkündung könnte entsprechend Ende März oder Anfang April erfolgen – wenn nicht noch weitere Anträge gestellt werden.
Ansonsten ging es heute eher um Kleinigkeiten: Das Gericht verlas ein Schreiben der Landesbank Berlin – vom 29. Mai 2018. Die Bank teilt darin mit, dass heute nicht mehr nachvollzogen werden kann, in welcher Stückelung Geldbeträge ein- oder ausgezahlt wurden.
Hintergrund: Bellartz soll H. in bar bezahlt haben. Die Anklage stützt diese Vermutung auf einige korrespondierende Bargeld-Abhebungen und -Einzahlungen der beiden Angeklagten. Zudem wurde bei der Durchsuchung von H.s Haus Bargeld gefunden, das allerdings nachweislich auch aus anderen Quellen stammt. Da es zudem widersprüchliche Aussagen zum Bargeld von H. gab, hatte die Verteidigung die Nachfrage bei der Bank angeregt. Die kann zwar nichts mehr liefern, hat dem Gericht die Recherche aber trotzdem in Rechnung gestellt, wie der Richter süffisant anmerkte.
Seit dem 4. Januar 2018 wurde an inzwischen 35 Tagen in der Sache verhandelt. 38 von 40 angeklagten Fällen wurden inzwischen nach §154 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, bei den beiden verbliebenen die Frage des Datenschutzes ausgeklammert.
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