Nicht nur Kliniken sollten wegen ausbleibender Behandlungen finanziell unterstützt werden, sondern auch die niedergelassenen Ärzte. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) fordert die Verlängerung des Schutzschirms.
Da sechs von sieben Covid-Patienten ambulant behandelt würden und damit die Hauptlast durch die niedergelassenen Ärzte getragen werde, hält der SpiFa die Verlängerung des Rettungsschirms für den ambulanten Bereich für „ein wichtiges und notwendiges Signal an all diejenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass Patienten so lange wie möglich nicht ins Krankenhaus kommen und so den stationären Bereich leistungsfähig halten“. Die Corona-Hilfen für Vertragsärzte seien aber Ende des Jahres ausgelaufen, über eine Verlängerung sei noch immer nicht entschieden worden.
„Die bereits bekannten Abrechnungskennzahlen aus den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen für das Jahr 2020 belegen, dass der bisher nur bis Ende 2020 angelegte Schutzschirm in Teilbereichen ganz erhebliche Stützungsfunktion entfaltet und so die Funktionsfähigkeit des ambulanten Bereiches gesichert hat“, so Hauptgeschäftsführer Lars Lindemann. Dass dies nun vor dem Hintergrund der sich weiter abzeichnenden angespannten Lage zum Jahresende ausgelaufen sei, erscheine fast willkürlich.
Zwar gebe es auch Bereiche, in denen bisher keine Stützungsmaßnahmen notwendig waren, räumt Lindemann ein. Doch gerade die deutlich durch den Rückgang der Patientenzahlen betroffenen Arztpraxen müssten stabilisiert werden. „Der SpiFa fordert darüber hinaus auch, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Bereinigungsvorschriften rechtzeitig anpasst, da durch die verringerte Patientenzahl im Jahr 2020 und dem damit einhergehenden Rückgang der statistisch erfassten Krankheitslast der Patienten die Vertragsärzte in den Folgejahren bei der notwendigen Fortentwicklung der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung effektive Honorarumsatzrückgänge hinnehmen müssen, die nur durch statistische Effekte entstehen, aber alleine auf die pandemische Situation zurückzuführen sind und nichts mit einer tatsächlich veränderte Morbidität zu tun haben“, so Lindemann weiter.
Genau wie Krankenhäuser müsse auch für den ambulanten Leistungsbereich ein Schutzschirm geschaffen werden, um die Versorgung der Patienten nicht zu gefährden.
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