Spielsucht

Rösler will weniger Glücksspielautomaten

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Die Automatenindustrie sowie viele Gaststätten müssen sich auf noch strengere Auflagen bei Spielautomaten einstellen als bisher geplant. Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) will den Jugend- und Spielerschutz energischer durchsetzen sowie Spielanreize und Verlustmöglichkeiten begrenzen. Das geht aus einem Entwurf für eine neue Spielverordnung hervor. Neben Spielpausen und Regelungen gegen Geldwäsche ist vorgesehen, dass in Gaststätten nur noch ein Geldspielgerät zulässig ist - bisher sind drei Automaten erlaubt.

Die Automatenindustrie kritisierte, der Entwurf gehe weit über eine notwendige Verbesserung des Spielerschutzes hinaus. Er führe zusammen mit schärferen Spielhallen-Regeln der Länder zu einer Existenzbedrohung für die Branche und Teile der Gastronomie. Mit dem Kahlschlag würden Millionen Spieler in die „Arme von Tausenden Anbietern von unregulierten Spielangeboten im Internet“ getrieben.

Eine Sprecherin Röslers nannte den Entwurf ausgewogen – er berücksichtige sowohl die Interessen der Wirtschaft als auch die Anliegen der Spieler und des Jugendschutzes. Studien zufolge habe das Automatenspiel deutlich zugenommen, insbesondere bei Jugendlichen unter 20 Jahren: „Hier ist also Handlungsbedarf.“ Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) begrüßte die Vorschläge: „Die neue Spielverordnung ist ein vernünftiger Weg, um Spielsucht einzudämmen.“

Den Herstellern wird eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt. In Gaststätten müssen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung überzählige Automaten abgebaut werden – nach Schätzungen des Ministeriums 30.000 Geräte. Dies gilt nicht, „wenn es sich um Gaststätten handelt, in denen eine Gefährdung Minderjähriger aufgrund der örtlichen Lage oder der für sie geltenden Zugangsbestimmungen ausgeschlossen ist“.

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