Betäubungsmittel

„Spice“ dauerhaft verboten dpa/APOTHEKE ADHOC, 21.01.2010 17:16 Uhr

Berlin - 

Die Modedroge „Spice“ ist künftig dauerhaft verboten. Am Freitag tritt die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BTM-Gesetz) in Kraft. Sie stuft die in der Kräutermischung gefundenen synthetischen Cannabinoide „CP-47,497-Homologe“ und „JWH-018“ dauerhaft als weder verkehrs- noch verschreibungsfähige Betäubungsmittel ein. Verboten wird auch Mephedron, das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Kokain haben soll. Die zunächst erlassene Eilverordnung zum Verbot von „Spice“ läuft damit aus.

Die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans (FDP) zog ein Jahr nach dem vorläufigen Verbot eine positive Zwischenbilanz: „Es ist nicht mehr auf dem legalen Markt verfügbar“, sagte Dyckmans. Sie sprach von einem positiven Effekt, weil der Konsum durch die fehlende Verfügbarkeit nach bisheriger Einschätzung rückläufig sei. „Schon allein dadurch ist die Nachfrage nach den gesundheitsgefährdenden Kräutermischungen stark zurückgegangen“, so Dyckmans.

Die Drogenbeauftragte schloss weitere Verbote für andere Stoffe nicht aus. „Die Bundesregierung beobachtet die Marktentwicklung kontinuierlich und reagiert auf neue Substanzen unverzüglich“, sagte die FDP-Politikerin.