Kassenbeiträge

SPD will Bürger stärker entlasten

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Die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen könnte großzügiger ausfallen als bisher geplant. Nach Kritik aus der SPD und Union sowie von Wirtschaftsverbänden und Steuerexperten sollen von 2010 an weitere Vorsorgeaufwendungen zum Steuerabzug zugelassen werden. Das sieht ein Kompromissmodell der SPD-Fraktion vor, mit dem das so genannte Bürgerentlastungsgesetz erweitert werden soll.

Von den Korrekturen würden in erster Linie Geringverdiener profitieren.
Der Vorschlag sei mit dem Finanzministerium entwickelt und mit Ressortchef Peer Steinbrück (SPD) abgestimmt, wurden Angaben der „Berliner Zeitung“ bestätigt.

Nach dem SPD-Modell sollen die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen von heute 1500 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2400 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen) auf 2100 und 3000 Euro angehoben werden. Über diese Höchstbeträge hinaus können aber mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt werden. Das nützt Geringverdienern, die allein mit Kranken- und Pflegekassenbeiträgen Steuer-Freibeträge nicht ausnutzen können.

Ein SPD-Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 17 000 Euro zahlt im Jahr 1498 Euro an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die er steuerlich absetzen kann. Daneben könnte er dann andere Versicherungsbeiträge bis zu 602 Euro geltend machen - die Differenz zum neuen Höchstbetrag von 2100 Euro. Gegenüber dem Gesetzentwurf hätte er eine zusätzliche Steuerersparnis von 124 Euro im Jahr. Gut-Verdiener würden nicht weiter entlastet.

Laut Blatt wird in der Union ein Modell bevorzugt, das für sonstige Vorsorgebeiträge einen eigenen Höchstbetrag vorsieht. Das wäre aber teuer, weil davon mehr Steuerzahler profitieren würden.

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sollen vom 1. Januar 2010 an die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stärker steuerlich absetzbar sein als bisher. Das Entlastungsvolumen beträgt nach den ersten Gesetzesplänen jährlich mehr als neun Milliarden Euro.

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