Koalitionsstreit

SPD uneins über Abtreibung

, Uhr

Im Streit um schärfere Regelungen für Spätabtreibungen stellt die Unionsfraktion den von ihr geplanten Gruppenantrag nach einem Zeitungsbericht zunächst zurück. Die SPD- Fraktion wolle über den Vorschlag der Unionsfraktion erst noch beraten, wurde der „Passauer Neuen Presse“ von beiden Koalitionsfraktionen bestätigt. Deshalb sei mit der geplanten Versendung des Antrags durch die Union nicht begonnen worden.

Eine Einigung in der großen Koalition war bisher trotz mehrerer Anläufe gescheitert. „Es ist ein ermutigendes Signal, dass die SPD noch einmal darüber nachdenkt, unseren Antrag zu unterstützen“, sagte Johannes Singhammer (CSU), der familienpolitische Sprecher der Union im Bundestag. In dem Entwurf von CDU/CSU sind Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Dazu gehört unter anderem eine umfassende ärztliche Beratungspflicht mit Dokumentationspflichten.

Die SPD-Fraktion lehnt den Gruppenantrag nicht geschlossen ab. „Ich kann mir vorstellen, den Antrag zu unterstützen“, sagte die frühere Bundesfamilienministerin Renate Schmidt vor einer Woche. Dagegen sprach sich die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Humme vehement gegen den Antrag aus: „Unsere Meinung ist eindeutig: Es gibt keinen gesetzlichen Regelungsbedarf.“

Noch vor wenigen Tagen hatte Singhammer gesagt, eine Gruppe von Unions-Abgeordneten werde noch im September ihren angekündigten Gruppenantrag zur Verringerung von Spätabtreibungen ab der 20. Schwangerschaftswoche einbringen. Der Koalitionsvertrag sah einen Prüfauftrag vor. Voraussetzung für eine Spätabtreibung ist eine Gefahr für den körperlichen und seelischen Zustand der Mutter. Dabei geht es in der Praxis meist um Fälle, in denen die Geburt eines schwerbehinderten Kindes droht. Nach Singhammers Angaben werden derzeit bundesweit pro Jahr etwa 600 Spätabtreibungen nach der 20. Woche vorgenommen.

Der Antrag der Unions-Politiker zielt auf eine erweiterte Beratungspflicht des Arztes über die medizinischen und psychosozialen Folgen der Spätabtreibung ab. Dabei soll der Arzt die betroffene Schwangere auch über das Leben mit einem körperlich oder geistig behinderten Kind informieren und sie zugleich über mögliche Unterstützungen aufklären. Auch soll zwischen Gespräch und Eingriff eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen liegen. Missachtet der Arzt diese Auflagen oder kommt er der Meldepflicht nicht nach, soll gegen ihn ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden können.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte