Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu verbieten. Die Sozialdemokraten waren nie sonderlich davon überzeugt und seit heute ist davon keine Rede mehr. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach freut sich darüber und wünscht sich jetzt noch eine Verbesserung der Beratung in Apotheken. Auch die gesundheitspolitischen Sprecher von SPD, FDP und Grünen äußerten sich zu Spahns Vorschlägen.
Patienten in Deutschland können verschreibungspflichtige Medikamente auch künftig bei einer Online-Apotheke bestellen. Das von der Koalition ursprünglich angepeilte Verbot des Versandhandels ist vom Tisch. Es sei europarechtlich unwägbar, ob und wie ein solches Verbot umgesetzt werden könne, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Den Apothekern, die um ihre Umsätze fürchten, will er entgegenkommen, indem er Rabatte der Internet-Konkurrenten deckelt und Nachtdienste besser bezahlt.
Beim Koalitionspartner SPD stoßen Spahns Vorschläge auf offene Ohren. „Das geht klar in die richtige Richtung“, so Lauterbach. Gerade der Verzicht auf ein Verbot des Versandhandels war den Sozialdemokraten wichtig. In ländlichen Regionen sei eine flächendeckende Versorgung mit Medikamenten ohne Online-Apotheken nicht sicherzustellen, erklärte Lauterbach. Sein Statement auf Twitter zu dem Thema: „Der Versandhandel von Arzneimitteln darf nicht verboten werden. Es ist gut, dass Spahn sich in diesem Punkt heute der Position der SPD angeschlossen hat. Beschränkung der Höhe der Boni geht in Ordnung. Jetzt müssen noch die Beratung und Notdienste der Apotheken verbessert werden.“
Auch die gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagfraktion, Sabine Dittmar, äußerte sich zu Spahns Vorschlägen: „Seit dem EuGH-Urteil haben wir mit der Diskussion über das Rx-Versandhandelsverbot zwei Jahre verloren. Die Vorschläge, die Gesundheitsminister Spahn jetzt vorgelegt hat, sind uns teilweise gut bekannt. Wir selbst haben sie in ähnlicher Form schon vor Monaten in die Diskussion eingebracht, insbesondere die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung in § 129 SGB V. Dieser Ansatz wurde bislang von der Union abgelehnt. Wir freuen uns über den Wandel. Die Eckpunkte des BMG werden wir nun sorgfältig prüfen. Unser Ziel war und ist es, dass die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt wird und die Apotheken vor Ort eine verlässliche Perspektive haben.“
Die gesundheitspolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, betonte: „Es geht nicht um eine Konkurrenz des Versandhandels mit den Apotheken, sondern um die bestmögliche Versorgung der Patienten.“ Kordula Schulz-Asche von den Grünen begrüßte den Kursschwenk der CDU ebenfalls: „Nachdem in verschiedenen Wahlkämpfen mit der Forderung nach einem Versandverbot noch Stimmung bei den Apothekerinnen und Apothekern gemacht wurde, nähert sich die
Union nun langsam der Realität an.“ Der zu Jahresbeginn geschlossene Koalitionsvertrag dürfte wohl eher im Sinne der Apotheker gewesen sein. „Um die Apotheken vor Ort zustärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ein“, hatten CDU/CSU und SPD damals vereinbart.
Außer bei den Apothekern gibt es viel Lob für die Entscheidung, den Versandhandel weiter zuzulassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits im Vorfeld vor einem pauschalen Verbot gewarnt. „Versandapotheken ersetzen die Apotheke vor Ort nicht, sondern bieten ein zusätzliches Versorgungsangebot“, erklärte vzbv-Chef Klaus Müller.
Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnete es als gutes Signal, dass das Verbot vom Tisch sei. Bei so viel Unterstützung könnte es mit der Umsetzung der Vorschläge jetzt schnell gehen: Bereits Ende Januar wolle er „gesetzgeberisch aktiv werden“, sagte Spahn und deutete an, dass er seine Pläne an ein schon laufendes Gesetzgebungsverfahren anhängen könnte - das würde die Sache weiter beschleunigen. Offen ist nur, ob der Minister dabei auch auf die Unterstützung der deutschen Apotheker bauen kann.
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