SPD tritt bei Apothekenreform auf die Bremse Lothar Klein, 11.09.2019 14:01 Uhr
In der Großen Koalition gibt es unterschiedliche Zeitvorstellungen zur Verabschiedung des Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die SPD-Fraktion will erst Mitte Dezember, also nach ihrem Parteitag, im Bundestag über das VOASG abstimmen. Die Unionsfraktion und Spahn streben die 2./3. Lesung für Mitte November an. Der zeitliche Unterscheid enthält politische Brisanz. Der SPD-Parteitag wählt nicht nur die neue Parteiführung. Womöglich stimmen die Delegierten für ein Ende der Großen Koalition.
In der „Vorhabenabsicht der SPD-Bundestagsfraktion bis Dezember 2019“ ist die 2./3. Lesung des VOASG für Dezember terminiert, nach der 1. Lesung des Aufstiegsfortbildungsförderungs-Gesetzes. Diese soll am 12. oder 13. Dezember stattfinden. Damit könnte auch die 2./3. Lesung des VOASG in der 50. oder 51. Kalenderwoche stattfinden. Der SPD-Parteitag ist für den 6. bis 8. Dezember terminiert. Dort wird die neue Parteiführung gewählt. Sollten sich Kandidaten durchsetzen, die das Ende der GroKo fordern, könnte der Parteitag ebenfalls das vorzeitige Ende der Koalition beschließen – zumal zuvor von der SPD eine Bewertung der Arbeit der GroKo erfolgen soll. Damit stünde dann die Verabschiedung des VOASG in Frage.
Der Terminplan der CDU/CSU-Fraktion und des BMG sieht die Verabschiedung des VOASG bereits für den 14. oder 15. November vor. Danach soll die erste Lesung bereits am 17. Oktober stattfinden. Am 21. Oktober soll es im Rahmen einer Sondersitzung eine Anhörung dazu im Gesundheitsausschuss des Bundestages geben. Mögliche Änderungsanträge sollen danach im Ausschuss beschlossen werden. Dann könnte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 20. Dezember das VOASG verabschieden oder Einspruch einlegen. Ob die SPD-Fraktion einer ersten Lesung des VOASG am 17 Oktober zustimmt, ist offen. Im Zeitplan der Fraktion ist dafür kein Termin eingeplant.
Bis zum Auftakt der Beratung im Bundestag soll zudem die Abstimmung mit der EU-Kommission erfolgt sein. Am 27. August gab es zwischen einer fünfköpfigen Delegation der Bundesregierung und der Brüsseler Behörde ein erstes rund 45-minütiges Gespräch. Anwesend waren neben dem BMG auch Vertreter des Bundesjustizministeriums. Dem Vernehmen nach waren die Argumente aus Sicht der EU-Kommission nicht ausreichend. Die Gespräche sollen fortgesetzt werden.
Zunächst hat aber der Bundesrat das Wort. Am 20. September wird die Länderkammer das VOASG im ersten Durchgang beraten. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor: Die Gesundheitsminister der Länder fordern ein striktes Verbot des Rx-Versandhandels und begründen dies ausführlich. Außerdem halten die Länder das Verbot von Rx-Boni im Sozialgesetzbuch (SGB V) für verfassungswidrig.
Zur Umsetzung des Rx-Versandverbots schlägt der Gesundheitsausschuss eine Änderung des § 43 Arzneimittelgesetz (AMG) vor. Darin heißt es: „Arzneimittel [...], die nicht [...] für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen [...] berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz.“ Gestrichen werden soll „ohne behördliche Erlaubnis“. Damit wäre der Versand verboten.
Allerdings: Welchen Einfluss das Votum des Gesundheitsausschusses auf die weitere Gesetzgebung hat, bleibt abzuwarten. Nicht immer übernehmen die Ministerpräsidenten die Empfehlungen der Ausschüsse in der Plenarabstimmung. Die parteipolitische Zusammensetzung der 16 Landesregierungen spricht eher dafür, dass die Empfehlung nicht übernommen wird. Außerdem ist das VOASG im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Allerdings könnten die Länder das Gesetz als Verhandlungsmasse nutzen, um andere Forderungen, zum Beispiel beim „Faire Kassen Gesetz“, durchzusetzen.