Promotionsarbeit

Steinmeier darf Dr. bleiben APOTHEKE ADHOC, 05.11.2013 15:23 Uhr

Inhaltliche Originalität, formale Schludrigkeit: Frank-Walter Steinmeier darf seinen Doktortitel behalten. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Der frühere SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier darf seinen Doktortitel behalten. Bei einer Prüfung seiner Promotionsarbeit durch die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) wurden die erhobenen Plagiatsvorwürfe ausgeräumt: Es liege weder eine Täuschungsabsicht noch ein wissenschaftliches Fehlverhalten vor.

Steinmeier hatte seine Dissertation mit dem Titel „Bürger ohne Obdach. Zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum“ 1992 veröffentlicht. Bei der jetzigen Untersuchung wurden zwar handwerkliche Schwächen im Hinblick auf die Zitierweise festgestellt. Eine Täuschungsabsicht lasse sich aber in der Dissertation des Betroffenen nicht feststellen, heißt es im Beschluss des Promotionsausschusses.

Die Prüfkommission hob in ihrem Bericht stattdessen den hohen wissenschaftlichen Wert der seinerzeit mit summa cum laude bewerteten Arbeit hervor: Steinmeier habe eine eigenständige wissenschaftliche Weiterentwicklung einer rechtlichen Problematik geleistet. „Angesichts dieser inhaltlichen Originalität führen allein Formulierungsübereinstimmungen mit anderen Veröffentlichungen in einem bestimmten quantitativen Umfang, verschiedene Verstöße gegen Zitierregeln sowie einzelne Stellen ohne Quellenangabe, bei denen ein Versehen nicht ausgeschlossen werden kann, nicht zu einem wissenschaftlichen Fehlverhalten“, betonte der Kommissionsvorsitzende, Professor Dr. Wolf-Dietrich Walker.

Geprüft wurden einerseits Passagen, die schon zuvor von Steinmeier publiziert worden waren und die nicht noch einmal an jeder Stelle explizit ausgewiesen wurden. Hierbei handele es sich nicht um Täuschungen, zumal Co-Autoren an mehreren Stellen ausdrücklich erwähnt worden seien, so der Ausschuss.

Wo fremde Texte übernommen wurden, würden die zitierten Quellen in den Fußnoten praktisch durchgängig offen gelegt. Diese seien zwar nach heutigen Maßstäben zwar bisweilen fehlerhaft gesetzt. Die Urheberschaft für fremde Ideen, Argumentationen oder Erkenntnisse werde dadurch aber nicht vorgetäuscht, heißt es im Bericht.